Gericht beschränkt Überprüfung von Nummernschildern

Karlsruhe /DPA/STN - Das Bundesverfassungsgericht schützt Autofahrer vor einer zu weit gehenden Erfassung ihrer Nummernschilder durch die Polizei. Nach Klagen mehrerer Betroffener aus Baden-Württemberg, Bayern und Hessen erklärten die Karlsruher Richter die Vorschriften zum automatischen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit Fahndungsdaten in drei Ländern zum Teil für verfassungswidrig. Sie verstießen gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, heißt es in den Beschlüssen (AZ: 1 BvR 2795/09 u. a.).

Der verfassungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Niema Movassat, forderte: „Das permanente Überwachen in allen Lebensbereichen muss aufhören.“

Zum Artikel

Erstellt:
6. Februar 2019, 03:14 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen