Gericht bestätigt Kükentöten noch als rechtmäßig

dpa Leipzig.

Das Bundesverwaltungsgericht hat das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht vorerst noch bestätigt. Bis zur Einführung von alternativen Verfahren zur Bestimmung des Geschlechts im Hühnerei dürften Brutbetriebe männliche Küken weiter töten, urteilte das Gericht in Leipzig. Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien seien zwar allein kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Bis Alternativen zur Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der Praxis aber noch rechtmäßig.

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13. Juni 2019, 10:19 Uhr
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