Gericht bestätigt Verbot der Haltung großer Hunde für Paar

dpa/lsw Mannheim. Ein Paar hält bissige Hunde, die Menschen angreifen. Die Stadt Mannheim verbietet den beiden daraufhin, große Hunde zu halten. Dies sehen die Eheleute nicht ein. Ein Gericht hat nun die Streitfrage geklärt.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat das Verbot der Haltung und Betreuung großer Hunde für ein Mannheimer Paar bestätigt. Mit der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung ist die Einschränkung der Stadt, den beiden nur Hunde unter einer Schulterhöhe von 40 Zentimeter zu erlauben, rechtens (Az: 4 S 1842/19). Zuvor hatten ihre zwei Hunde Menschen angegriffen. Vor dem VGH hatte das Paar am Mittwoch argumentiert, es brauche größere Hunde zur Überwachung eines großen Grundstückes, auf dem sie auch genügend Auslauf hätten. So sei auch kein Gassigehen mehr nötig. Man habe aus den Geschehnissen der Vergangenheit gelernt.

Zu diesen schlimmen Ereignissen gehören die Angriffe der zwei Rottweiler auf ein Mädchen und eine andere Hundehalterin. Einer der beiden Hunde biss nach Angaben des Mannheimer Gerichts eine Elfjährige so stark in die Brust, dass sie operiert werden musste. Der andere stürmte auf einen kleinen Hund los und biss ihm in die Hinterläufe. Als die Halterin ihr Tier schützend auf den Arm nahm, verletzte er sie an Kinn und Hals. Beide vernachlässigte Tiere hatte das Paar aus Frankreich mitgebracht. Eines wog mehr als 50 Kilogramm. Trotz des aggressiven Verhaltens der Tiere wurden sie nicht mit Maulkorb und Leine gesichert. Ein Hund wurde nach der Attacke auf das Mädchen eingeschläfert, der andere starb im Tierheim.

Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet 1243 Körperverletzungen mit dem „Tatmittel“ Hund für 2020, davon 1221 fahrlässig. Die Tendenz ist hier rückläufig. Anders beim „Tatmittel“ Kampfhund: Hier wurden 43 Fälle von Körperverletzung, 37 Mal fahrlässig, verzeichnet. Damit setzt sich eine leichte Steigerung in den vergangenen Jahren fort. Im Jahr 2014 waren es 20 Körperverletzungen, 19 davon fahrlässig. Rottweiler gelten im Südwesten nicht als Kampfhunde.

Die Stadt Mannheim nahm nur allgemein Stellung und verwies auf die Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde, das Tierschutzgesetz des Bundes sowie die sich darauf beziehenden Verordnungen über die art- und tierschutzgerechte Haltung von Tieren. „Wenn der städtische Veterinärdienst Verstöße gegen diese Regelungen feststellt, kommt die Haltungsuntersagung und Fortnahme des Tieres in Betracht“, hieß es weiter.

© dpa-infocom, dpa:210304-99-687137/2

Zum Artikel

Erstellt:
4. März 2021, 13:38 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen