Gericht bestätigt Verbot von „Querdenken“-Demos in Mannheim

dpa/lsw Mannheim. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat das Verbot der Stadt Mannheim für „Querdenken“-Demonstrationen bestätigt. Der Eilantrag des Leiters zweier am Samstag geplanter Demonstrationen sei abgelehnt worden, teilte das Gericht am Freitagabend mit.

Schild mit der Aufschrift „2020 DDR 2.0“ während einer Kundgebung der Initiative „Querdenken 711“. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Schild mit der Aufschrift „2020 DDR 2.0“ während einer Kundgebung der Initiative „Querdenken 711“. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Die Stadt hatte für eine der Versammlungen aus Gründen des Schutzes vor der Verbreitung des Coronavirus Auflagen verfügt - unter anderem zum Ort und zur Teilnehmerzahl, wie es hieß. Dem Antragsteller sei aufgegeben worden, insbesondere die Auflage zur Teilnehmerzahl vor der Versammlung zu kommunizieren. Dies habe er aber nicht getan. Zudem habe er zwischenzeitlich eine weitere Versammlung angemeldet, die nach Ansicht der Stadt eine Ausweichveranstaltung ist. Daraufhin hatte die Stadt jede Versammlung des Antragstellers für Samstag verboten.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem damit, dass auch damit zu rechnen gewesen sei, dass der Antragsteller bei der Versammlung gegen die Auflagen verstoßen oder deren Einhaltung nicht sicherstellen würde, was strafbar wäre. Damit drohe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Dies rechtfertige die Verbote.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, hiergegen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einzulegen (1 K 5020/20).

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Erstellt:
4. Dezember 2020, 21:59 Uhr

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