Gericht: DDR-Flüchtlinge können entschädigt werden

dpa Leipzig.

Weil DDR-Grenzsicherungsanlagen rechtsstaatswidrig waren, können Flüchtlinge für gesundheitliche Schäden durch den Grenzübertritt grundsätzlich entschädigt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Geklagt hatte ein heute 56 Jahre alter Mann aus Berlin, der durch die Flucht im Dezember 1988 nach West-Berlin traumatisiert wurde. Zur psychischen Beeinträchtigung lagen den Richtern ärztliche Atteste vor. Mit der Entscheidung kann der Mann nun Anträge bei Versorgungsämtern stellen, in der Folge könnten etwa Behandlungskosten übernommen werden.

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24. Juli 2019, 15:50 Uhr
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