Ludwigsburg kassiert Maskenpflicht nach Gerichtsbeschluss

dpa/lsw Ludwigsburg/Stuttgart. Die Stadt Ludwigsburg hat die pauschale Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Innenstadt infolge eines Gerichtsbeschluss zurückgenommen. Vorerst gelten wieder die Regelungen des Landes Baden-Württemberg, wie die Stadt am Dienstag mitteilte. Diese enthalten auch eine Maskenpflicht für bestimmte Bereiche wie Fußgängerzonen und unter Voraussetzungen wie fehlendem Mindestabstand. Das Stuttgarter Verwaltungsgerichts hatte zuvor nach einem Eilverfahren vom 4. Dezember erklärt, dass die stadteigene Regelung wohl rechtswidrig sei (Az.: 16 K 5554/20).

Ein Richterhammer und ein Strafgesetzbuch liegen auf einem Tisch. Foto: picture alliance / dpa

Ein Richterhammer und ein Strafgesetzbuch liegen auf einem Tisch. Foto: picture alliance / dpa

Die Allgemeinverfügung der Stadt sehe keine Ausnahmen für Situationen vor, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden könne, und enthalte keine zeitlichen Einschränkungen, hieß es. Fraglich sei auch, ob die Stadt die Verfügung hätte erlassen dürfen oder dafür das Gesundheitsamt des Landkreises zuständig sei. Diese Fragen hätten in einem Hauptverfahren endgültig geklärt werden müssen.

Ferner betonte das Gericht, dass die Landes-Corona-Verordnung weiter gilt, wonach in Fußgängerbereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die Stadt hatte ihre weitergehenden Regeln nach Angaben des Gerichts damit begründet, es handle sich um - tags und nachts - besonders stark frequentierte Orte, an denen hohes Ansteckungsrisiko bestehe. Diese Argumentation überzeugte das Gericht nicht.

Zwei Bürger hatten somit erfolgreich beim Gericht Widerspruch eingelegt. Die Stadt teilte mit, Hinweisplakate würden nun erstmal aktualisiert. Der Landkreis prüfe aber, ob er auf Grundlage der Landesverordnung eine neue Allgemeinverfügung erlasse. „Die Infektionslage ist unverändert ernst, und unabhängig von der Entscheidung des Gerichts sind wir alle gemeinsam aufgerufen, alles zu tun, um die weitere Ausbreitung des Virus zu stoppen, da sonst eine Überlastung der Kliniken und des Gesundheitssystems insgesamt droht“, sagte Landrat Dietmar Allgaier (CDU) laut Mitteilung.

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Erstellt:
8. Dezember 2020, 12:23 Uhr

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