Equal-Pay-Klage abgelehnt
Gericht kippt Urteil: kein Nachschlag für Todtmooser Bürgermeisterin
Vier Jahre lang hat die Bürgermeisterin von Todtmoos weniger Geld bekommen als ihr männlicher Vorgänger – zu Recht, findet der Verwaltungsgerichtshof.
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Die ehemalige Bürgermeisterin von Todtmoos muss weiter für gleiche Bezahlung kämpfen.
Von Eberhard Wein
Die ehemalige Bürgermeisterin von Todtmoos; Janette Fuchs, hat keinen Anspruch darauf, nachträglich dasselbe Gehalte wie ihr männlicher Vorgänger und ihr männlicher Nachfolger zu erhalten. Der 4. Senat des Mannheimer Verwaltungsgerichtshof hat jetzt ihre entsprechende Equal-Pay-Klage zurückgewiesen. Das Freiburger Verwaltungsgericht als Vorinstanz hatte noch zugunsten der 59-Jährigen entschieden und eine Diskriminierung erkannt. Fuchs hatte vier Jahre lang Monat für Monat rund 700 Euro weniger erhalten.
Der Freiburger Kammer war eine Frau vorgesessen. Der Mannheimer Senat wurde nun von einem Mann geleitet. Man ringe mit sich und dem Fall, hatte der Richter Markus Jerxsen bei der öffentlichen Verhandlung am Donnerstag erklärt. Am Freitag gab das Gericht nun den Tenor seiner Entscheidung bekannt. Gespräche über einen Vergleich hatte Fuchs, die von 2014 bis 2022 als Bürgermeisterin der Gemeinde im Südschwarzwald amtiert hatte, zuvor abgelehnt.
VGH zweifelt Vergleichbarkeit der Bürgermeisterämter an
Urteilsgründe nannte der Senat noch nicht. Sie solle in der schriftlichen Fassung folgen. Allerdings hatte sich der VGH in der Verhandlung vor allem dafür interessiert, ob eine Vergleichbarkeit mit dem Amtsvorgänger gegeben sei. Die Gemeinde hatte dies bezweifelt und dabei unter anderem auf den Rückgang bei der Einwohnerzahl hingewiesen. Als der Amtsvorgänger 1990 ins Amt gekommen war, hatte Todtmoos noch 2300 Einwohner, 2014 waren es knapp 400 weniger. Die Schwierigkeit der Aufgabe sei deshalb nicht vergleichbar gewesen. Der Vergleich mit dem Nachfolger von Fuchs, der trotz weiterhin niedriger Einwohnerzahl vom Gemeinderat sofort in die höhere Gehaltsstufe einsortiert wurde, sei aus rechtlichen Gründen schwierig, fand der VGH.
Der Freiburger Rechtsanwalt Jörg Düsselberg, der auch schon die ehemalige Bürgermeisterin von Müllheim, Astrid Siemes-Knoblich, in einer Equal-Pay-Klage erfolgreich vertrat, sagte, man müsse jetzt die schriftlichen Urteilsgründe abwarten. „Mit Frau Fuchs ist besprochen, dass wir genau so vorgehen, jedoch mit einer starken Tendenz, das Urteil nicht so hinzunehmen, sondern in Revision zu gehen“, sagte Düsselberg.
Der VGH ließ eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich zu. Der Senat messe dem Fall offensichtlich grundsätzliche Bedeutung zu, sagte Düsselberg. „Aus welchen Gründen das der Fall ist, müssen wir ebenfalls dem noch nachfolgenden Urteil entnehmen.“ (Az. 4 S 1145/25)
