Gericht prüft Verbote der Stuttgarter „Querdenker“-Proteste

dpa/lsw Stuttgart. Die Verbote zweier Demonstrationen gegen die Corona-Politik am Samstag (17. April) haben ein gerichtliches Nachspiel. Es seien zwei Eilanträge gegen die Entscheidungen der Stadt eingegangen, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Stuttgart am Donnerstag. Spätestens am Freitag soll entschieden werden, möglich ist ein Beschluss aber auch schon im Laufe des Donnerstags. Zuerst hatten „Stuttgarter Nachrichten“ und „Stuttgarter Zeitung“ über die Eilanträge berichtet.

Schild am Eingang zum Verwaltungsgericht in Stuttgart. Foto: picture alliance / Marijan Murat/dpa/Archivbild

Schild am Eingang zum Verwaltungsgericht in Stuttgart. Foto: picture alliance / Marijan Murat/dpa/Archivbild

Mit dem Verbot wollte die Stadt vor allem Szenen wie am Karsamstag verhindern, als bei einer Demonstration der „Querdenker“-Bewegung bis zu 15 000 Teilnehmer ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Abstand unterwegs waren. Es waren mehr als 1000 Polizisten im Einsatz. Sie schritten aber kaum ein. Danach war eine Debatte entfacht, ob solche Veranstaltungen verboten werden könnten. Die Stadt hatte die Erlaubnis für die Demonstration verteidigt und auf das Versammlungsrecht verwiesen, das trotz Corona gelte.

Die Demos für den 17. April hatten nach Angaben der Stadt eine Initiative mit dem Namen „Es reicht uns“ und die Gruppe „Querdenken 7171“ für rund 1500 beziehungsweise 300 Teilnehmer angemeldet. Die Stadt hatte den Anmeldern die Verbotsbescheide am Montag zugeschickt, nachdem sie dies bereits am Donnerstag öffentlich bekannt gegeben hatte. Sie begründete die Bescheide mit der Unzuverlässigkeit der Anmelder. Die Polizei rechnet auch im Fall einer juristischen Bestätigung der Verbote mit Demonstranten in der Stadt und bereitet sich vor.

© dpa-infocom, dpa:210415-99-211792/2

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Erstellt:
15. April 2021, 09:43 Uhr

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