Gericht: Rauswurf von Hochschulrektorin rechtens

dpa/lsw Mannheim. Moralisch verbucht die geschasste Ex-Rektorin der Ludwigsburger Beamtenhochschule den Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof als Triumph. Rein rechtlich zieht sie aber den Kürzeren.

Claudia Stöckle, ehemalige Rektorin der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg, steht im Verhandlungssaal des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs. Foto: Uwe Anspach/dpa/Archiv

Claudia Stöckle, ehemalige Rektorin der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg, steht im Verhandlungssaal des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs. Foto: Uwe Anspach/dpa/Archiv

Die vorzeitige Abberufung der Rektorin der Verwaltungshochschule Ludwigsburg ist aus Sicht des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zu Recht erfolgt. Damit gibt das Mannheimer Gericht nach eigenen Angaben vom Donnerstag der Berufung des Landes und der Hochschule gegen eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart statt. Die Stuttgarter Richter hatten 2018 den Rauswurf der Rektorin der Hochschule für den Beamtennachwuchs, Claudia Stöckle, durch Hochschulrat, Senat und Ministerium Anfang 2015 als rechtswidrig eingestuft.

Die Mannheimer Richter (Az. 9 S 2092/18) lassen keine Revision zu. Gegen diese Nichtzulassung kann aber noch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Der VGH gab nur den Tenor seiner Entscheidung bekannt, die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Die Ex-Rektorin sagte in einer ersten Reaktion: „Es gilt nun die Urteilsbegründung abzuwarten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung ist es für mich vorstellbar, den Weg nach Leipzig zum Bundesverwaltungsgericht zu gehen.“

Die 2011 an die Hochschulspitze gewählte Juristin hatte bei ihrem Amtsantritt zahlreiche Mängel in der Hochschule ausgemacht, darunter auch eine dubiose Zulagenpraxis. Aus dieser Entdeckung entwickelte sich die sogenannte Zulagenaffäre. Der Landtag hatte dazu einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Stöckle hatte nach eigenen Worten das Ministerium als Aufsichtsbehörde mehrfach vergeblich um Hilfe bei der Aufarbeitung der Verstöße gebeten. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) sei ihrer Fürsorgepflicht für sie als von Mobbing betroffene Beamtin nicht nachgekommen.

Bauer hatte damals argumentiert, dass der Umgang mit solchen Problemen in die Verantwortung der Hochschule falle. Im Untersuchungsausschuss griff die Opposition die Ministerin scharf an und warf ihr Missmanagement vor. Die Ministerin argumentierte, sie wolle die Autonomie der Hochschulen nicht einschränken. Das Ressort der Grünen-Politikerin teilte am Donnerstag lediglich mit, das Gericht bestätige seine Position. Der grüne Hochschulexperte Alexander Salomon betonte: „Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs bringt Klarheit. Das Wissenschaftsministerium hat angemessen reagiert und rechtskonform gehandelt - das bestätigt die Gerichtsentscheidung.“ Der Landtagsabgeordnete fügte hinzu: „Damit ist ein langer Rechtsstreit beendet und wir können die Akte endlich schließen.“

Stöckle sieht den Ausgang des Rechtsstreits ambivalent: Einerseits habe der Senat bescheinigt, dass sie Opfer von Intrigen von Kollegen und Kolleginnen geworden sei. Weder straf- noch disziplinarrechtlich habe sie sich etwas zu Schulden kommen lassen, hatte das Gericht während der Verhandlung betont. Sie sei dankbar, so Stöckle, dass Ministerin Bauer Berufung eingelegt habe. Der VGH-Prozess habe für sie trotz der formalen Niederlage einen entscheidenden Mehrwert gebracht. Das Gericht sei zu dem Schluss gekommen, „dass mich Ministerin Bauer als Beamtin nicht gegen eine Reihe von Intriganten und Intrigantinnen, die unter anderem mit Dienstpflichtverletzungen und strafbaren Handlungen gegen mich agierten, geschützt hat.“ Ihr Fall zeige wie wichtig es sei, dass Führungskräfte vom Ministerium Rückendeckung erhalten.

Die SPD-Landtagsfraktion stellte sich hinter Stöckle. „Den Augiasstall in Ludwigsburg von den Zulagen zu säubern, schien der Ministerin zu heikel. Deswegen hat sie sich für den einfacheren Weg des vermeintlichen Bauernopfers entschieden“, sagte Hochschulfachfrau Gabi Rolland und ermunterte Stöckle dazu, in die nächste Instanz zu gehen. Stöckles Rauswurf sei eine Nebelkerze gewesen, um von der rechtswidrigen Zulagenpraxis für die Professoren der Hochschule abzulenken.

Eine wichtige Rolle für die Entscheidung der Richter könnte die Überprüfbarkeit der Gründe für die Abwahl gespielt haben. Bei einer mehr als Zwei-Drittel-Mehrheit bei der Abstimmung der Hochschulgremien gegen den Verbleib Stöckles im Amt reiche auch der offensichtliche Vertrauensverlust aus, hatten die Richter betont. Motivforschung sei keine Aufgabe der Gerichte. Stöckle hatte moniert, ihr hätten keine konkreten Gründe für ihre Abwahl vorgelegen.

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Erstellt:
1. Oktober 2020, 10:24 Uhr

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