Gericht: Schütze von Rot am See vermindert schuldfähig

dpa Ellwangen. Der Schütze der Gewalttat mit sechs Toten in Rot am See bei Schwäbisch Hall ist aus Sicht des Gerichts vermindert schuldfähig. Eine solche Tat sei nur zu erklären als die „Tat eines psychisch schwer gestörten Täters, der teils besessen gewesen ist“, sagte der Richter am Freitag bei seiner Urteilsbegründung.

Der Angeklagte (M) im Prozess um einen sechsfachen Mord. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Der Angeklagte (M) im Prozess um einen sechsfachen Mord. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Der Angeklagte habe sich ab dem ersten Schuss in einem „Zustand der Raserei“ befunden und sei nicht mehr in der Lage gewesen, einen klaren Gedanken zu fassen. Der Richter sprach von „unbedingtem Vernichtungswillen“.

Der Angeklagte erschoss Ende Januar bei einem Familientreffen in der Gemeinde in Baden-Württemberg sechs Verwandte mit einer Pistole - seine Eltern, zwei Halbgeschwister sowie Onkel und Tante. Zwei Verwandte konnten sich schwer verletzt retten.

Der 27-Jährige hatte Misshandlungen seiner Mutter als Motiv angegeben und erklärt, sie habe ihn vergiftet. Ein Gutachter hatte Wahnvorstellungen und eine krankhafte seelische Störung bei dem Deutschen diagnostiziert.

Das Landgericht Ellwangen verhängte am Freitag eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren wegen Mordes und versuchten Mordes und ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

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Erstellt:
10. Juli 2020, 15:44 Uhr

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