Gericht sieht kleine Parteien bei Wahl benachteiligt

dpa/lsw Stuttgart. Corona treibt auch die Wahlkämpfer im Südwesten um. Wie soll man Unterschriften sammeln für die Wahlzulassung, wenn man sich in der Fußgängerzone nicht nahekommen darf? Der Landtag muss nun die Hürden senken für die kleineren Parteien.

Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Kleine Parteien sind durch die Corona-Krise aus Sicht des Landesverfassungsgerichts bei der Zulassung zur Landtagswahl benachteiligt. Der Landtag halte trotz anhaltender Pandemie an der Hürde von 150 Unterschriften pro Wahlkreis für die Wahlzulassung fest und verletze damit das Recht auf Chancengleichheit der kleineren Parteien, stellte das Gericht am Montag nach einer mündlichen Verhandlung in Stuttgart fest. Fünf kleinere Parteien hatten gegen den Landtag geklagt. Der Landtag muss nun das Landtagswahlrecht entsprechend ändern.

Freie Wähler, die Linke, die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die Satire-Partei Die Partei und die Piratenpartei - alle derzeit nicht im Landtag vertreten - hatten ein an Corona-Bedingungen angepasstes Landtagswahlgesetz gefordert, um die Anzahl der notwendigen Unterschriften für die Zulassung zur Wahl zu reduzieren.

Die Parteien müssen bislang für eine landesweite Wahlzulassung in den 70 Wahlkreisen insgesamt 10 500 Unterschriften bekommen - das sind 150 Unterschriften pro Wahlkreis. Die kleinen Parteien sehen diese Hürde als viel zu hoch an. Demnach näherten sich viele Passanten den Unterschriftensammlern aus Angst vor dem Coronavirus nicht. Die Unterschriften von Wählern dienen dazu, die Ernsthaftigkeit der Kandidatur nachzuweisen. Zuerst muss ein Kandidat nominiert sein, danach kann mit der Unterschriftensammlung begonnen werden. Die Wahl findet am 14. März 2021 statt.

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Erstellt:
9. November 2020, 15:56 Uhr

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