Gericht sieht Verwechslungsgefahr bei Tina-Turner-Plakat

dpa Köln.

Tina Turner hat vor dem Landgericht Köln einen Erfolg erzielt. Die Sängerin hatte dort gegen das Plakat für eine Tina-Turner-Show geklagt, an der sie selbst nicht beteiligt ist. Nach Auffassung der 79-Jährigen könnte man denken, dass sie in der Show selber auftritt. Das Landgericht gab ihr darin recht. Zwar traf es noch keine Entscheidung. Der Vorsitzende Richter sagte jedoch, die Klage von Tina Turner habe Aussicht auf Erfolg.

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Erstellt:
30. Oktober 2019, 13:55 Uhr
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