Debatte um Tötungsverfügung

Gericht stoppt Wolfsabschuss im Nordschwarzwald

Naturschützer können vor dem Verwaltungsgericht eine Galgenfrist für den Wolf von der Hornisgrinde erwirken. Eine endgültige Entscheidung gibt es aber noch nicht.

Wölfe sollten Menschen normalerweise aus dem Weg gehen.

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Wölfe sollten Menschen normalerweise aus dem Weg gehen.

Von Eberhard Wein

Der Wolf von der Hornisgrinde wird vorerst doch nicht abgeschossen. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat das Land Baden-Württemberg in einem am Freitag bekannt gegebenen Beschluss angewiesen, die Tötung des Wolfs mit der Bezeichnung GW2672m vorerst zu unterlassen. Zuvor hatte der Verband Naturschutzinitiative gegen die Abschussverfügung von Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) geklagt.

Der Beschluss der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts bedeutet noch keine Entscheidung in der Sache. Dazu müsse erst das Eilverfahren abgeschlossen werden, teilte das Gericht mit (Az. 6 K 868/26). Allerdings falle die Interessensabwägung zugunsten des Verbands aus. Untersage das Gericht nicht vorläufig den Abschuss, könnten irreversible Tatsachen geschaffen werden, die einen effektiven Rechtsschutz untergraben würden, so das Gericht. Mit anderen Worten: sollte die Kammer zu dem Ergebnis kommen, dass die Abschussverfügung rechtswidrig ist, könnte der Wolf nicht wieder zum Leben erweckt werden.

Einer von vier Wölfen im Land

Nach Angaben des Landes sollten bereits in der kommenden Woche ein Abschussteam auf die Suche nach dem Wolf gehen. Laut Gericht sei die Naturschutzinitiative als Antragstellerin eine anerkannte Umweltvereinigung und damit zur Klage berechtigt.    

Der vom Abschuss bedrohte Wolf ist einer von vier freilebenden Wölfen in Baden-Württemberg. Seit Anfang 2024 war er mehr als 180 Mal gesichtet worden. Im Mai 2024 verfolgte er auch Menschen mit Hunden über eine Strecke von mehreren Kilometern und zeigte im Juni 2024 auch territoriales Verhalten gegenüber Hunden. Fangversuche blieben erfolglos. Daraufhin hatte das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft eine bis zum 10. März befristete Abschussverfügung erlassen. Gegenwärtig ist Paarungszeit bei Wölfen, was weitere Begegnungen wahrscheinlich mache. Damit seien nach Ansicht des Ministeriums auch Verletzungen von Menschen denkbar.

Die Richter halten dieses Risiko aber offenbar für überschaubar. Mit Blick darauf, dass das letzte dokumentierte problematische Verhalten des Wolfes längere Zeit zurückliege, sie die Gefahrensituation nicht derart dringend, dass öffentliche Interessen einem Abwarten für kürzere Zeit entgegenstünden, teilte das Gericht mit. Auch sei nicht ersichtlich, dass eine Tötung des Wolfes gefährdet wäre, wenn sich die Entscheidung des Ministeriums im Eilverfahren als rechtmäßig erweise.

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Erstellt:
30. Januar 2026, 16:26 Uhr

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