Gericht: Verfassungsschutz darf AfD nicht als „Prüffall“ bezeichnen

dpa Köln.

Juristischer Erfolg für die AfD: Der Verfassungsschutz darf die Partei nicht als „Prüffall“ bezeichnen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit einem Eilantrag der AfD stattgegeben. Gegen den Beschluss kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. Die Klage der AfD richtete sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die Partei prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte. Das habe „einen stigmatisierenden Charakter“. Dieser Einschätzung stimmte das Verwaltungsgericht nun zu.

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26. Februar 2019, 15:32 Uhr
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