Finanzhilfe in der Pandemie

Gericht verhandelt über Musterklagen zu Corona-Soforthilfen

Das Land zahlte während der Corona-Pandemie Milliarden an Unternehmer. Doch später wurden Tausende aufgefordert, das Geld zurückzuzahlen. Hunderte klagten dagegen.

Das Land zahlte während der Pandemie Milliarden an Unternehmer, um diese zu unterstützen. (Symbolbild)

© imago images/Steinach

Das Land zahlte während der Pandemie Milliarden an Unternehmer, um diese zu unterstützen. (Symbolbild)

Von red/dpa

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verhandelt am Donnerstag über Rückzahlungsaufforderungen von Corona-Soforthilfen durch das Land. Insgesamt knapp 1.600 Klagen wurden laut L-Bank eingereicht. Vier Musterfälle werden am Donnerstag und zwei weitere am kommenden Dienstag in Mannheim verhandelt. Sie stehen beispielhaft für Hunderte anderer Verfahren, die vorerst ruhen. Bei den sechs Musterfällen geht es bereits in die zweite Instanz - nachdem zuvor entweder die L-Bank oder ein Unternehmer in Berufung gegangen ist.

Das Land Baden-Württemberg zahlte nach Angaben der L-Bank während der Pandemie rund 245.000 Corona-Soforthilfen in Höhe von insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro an Unternehmer und Selbstständige aus.

Im Jahr 2021 verlangte die L-Bank von den Unternehmern eine Abrechnung, „ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sich ein Rückzahlungsbedarf für Ihre Soforthilfe ergibt“, wie der Verwaltungsgerichtshof mitteilte. Die L-Bank forderte letztlich nach eigenen Angaben in rund 117.000 Fällen insgesamt rund 862 Millionen Euro zurück. 

L-Bank: Soforthilfen auf Grundlage von Prognosen gewährt

Die L-Bank schreibt, die Soforthilfen seien auf der Grundlage von Prognosen gewährt worden. Im Nachhinein habe überprüft werden müssen, ob die Vorhersagen auch tatsächlich so eingetreten seien. Sei etwa die wirtschaftliche Entwicklung letztlich besser verlaufen als zunächst angenommen, müsse die Unterstützung teilweise oder ganz zurückgezahlt werden.

Die Unternehmer argumentieren unter anderem, dass die Soforthilfe als Zuschuss deklariert worden sei und nicht als Darlehen. Ein Grund für die Gewährung der Soforthilfe seien Umsatzeinbrüche gewesen. Diese habe es nachweislich gegeben.

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Erstellt:
1. Oktober 2025, 07:42 Uhr

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