Verfassungsgericht stoppt Volksbegehren für Gratis-Kitas

dpa/lsw Stuttgart. Gebührenfreie Kitas wird es in Baden-Württemberg so schnell nicht geben. Das Landesverfassungsgericht kassiert die Pläne für ein Volksbegehren der SPD. Die gibt sich kämpferisch und hat einen Plan B.

Das Wort „Verfassungsgerichtshof“ steht zwischen zwei Schriftzeilen. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Das Wort „Verfassungsgerichtshof“ steht zwischen zwei Schriftzeilen. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

In Baden-Württemberg wird es kein Volksbegehren für gebührenfreie Kitas geben. Die SPD scheiterte mit ihren Plänen am Montag vor dem Landesverfassungsgericht in Stuttgart. Die Richter erklärten, dass der dem Begehren zugrundeliegende Gesetzentwurf nicht mit der Landesverfassung vereinbar sei. Die Verfassung verbiete Volksbegehren über Abgaben - und darunter fielen auch Kita-Gebühren. Zudem sei der Gesetzentwurf zu unbestimmt. Die Bürger wüssten nicht genau, über was sie abstimmen sollten.

SPD-Landeschef Andreas Stoch zeigte sich enttäuscht über das Urteil. Zugleich betonte er: „Wir werden nicht mit unserem Ziel Ruhe geben.“ Gerade in Corona-Zeiten merke man, wie wichtig die Rolle der Kindergärten und Kitas für Familien und die Gesellschaft sei. Warum Kitas von Eltern Geld verlangen müssten, sei nicht nachvollziehbar.

Die SPD will in den nächsten Wochen darüber entscheiden, ob sie das Thema im Parlament noch einmal zur Abstimmung stelle. „Für uns wird die nächste Landtagswahl auch eine Abstimmung über gebührenfreie Kitas sein“, sagte Stoch. Die Wahl ist im März 2021. In den vergangenen Umfragen für Baden-Württemberg stand die SPD zuletzt bei 11 bis 13 Prozent.

Anfang vergangenen Jahres hatte die SPD den Startschuss für das Volksbegehren gegeben, um Kitas im Land gebührenfrei zu machen. Sie sammelte die nötigen Unterschriften und reichte einen Antrag auf ein Volksbegehren ein. Das CDU-geführte Innenministerium schob dem aber einen Riegel vor und führte damals rechtliche Gründe an: Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, würde dies den Etat des Landes wesentlich beeinflussen. Das Vorhaben der SPD widerspreche dem Grundgesetz und der Landesverfassung, so das Ministerium damals.

Innenminister Thomas Strobl (CDU) sieht sich mit dem Urteil bestätigt. „Das von den Vertrauensleuten der SPD beabsichtigte Volksbegehren wurde vom Innenministerium zu Recht als verfassungsrechtlich unzulässig zurückgewiesen“, sagte er auf Anfrage. „Damit ist auch klar: Die Landesregierung kann und wird ihren Weg einer guten und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung weiter gehen.“ Die Hinweise des Verfassungsgerichtshofs schafften Rechtsklarheit für künftige Fälle und erleichterten den Umgang mit Volksbegehren in der Zukunft.

Bislang zahlen die Eltern in den Kommunen im Südwesten für die Betreuung ihrer Kinder unterschiedlich hohe Beiträge. Gäbe es keine Gebühren mehr, müsste das Geld vom Land kommen. Nach Angaben der SPD geht es um etwa 529 Millionen Euro im Jahr - der Gemeindetag geht von einem höheren Betrag aus. Die grün-schwarze Regierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) lehnte eine generelle Gebührenfreiheit für Kitas ab, weil sie fürs Land zu teuer sei.

Das Gericht bemängelte, der Gesetzentwurf zum Volksbegehren sei unklar und widersprüchlich. So ergebe sich aus dem Entwurf nicht, wie der Ausgleichsbetrag für den nicht erhobenen Elternbeitrag zu bemessen sei. Ob der Entwurf auch gegen das Staatshaushaltsgesetz verstößt, ließ das Gericht offen. In der Landesverfassung heißt es im Artikel 59: „Über Abgabengesetze, Besoldungsgesetze und das Staatshaushaltsgesetz findet keine Volksabstimmung statt.“

Dabei hatte die grün-rote Vorgängerregierung vor fünf Jahren extra die Landesverfassung überarbeitet, um die Hürden für die direkte Demokratie zu senken. Der Prozessbevollmächtigte der SPD, Joachim Wieland, meinte, bislang habe Baden-Württemberg als Land gegolten, das der Volksgesetzgebung freundlich gegenüberstehe. Das habe sich mit dem Urteil geändert: In Zukunft werde es sehr schwer werden, im Südwesten Volksgesetzgebungsverfahren durchzuführen.

Der Landesvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Martin Kunzmann, sagte, mit ausreichend politischem Willen der Landesregierung hätte man sich das Verfahren sparen können. Kita-Gebühren seien sozial ungerecht und bildungspolitisch falsch. Nun werde man die Gebührenfreiheit zum Wahlkampfthema machen. Die Leute könnten laut Verfassungsgericht zwar nicht über das Thema Geld entscheiden, aber sie könnten entscheiden, welche Parteien Anliegen wie Gebührenfreiheit nach vorne brächten.

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Erstellt:
18. Mai 2020, 11:25 Uhr

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