Gericht weist Eilantrag gegen Maskenpflicht im Unterricht ab

dpa Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht im Unterricht abgelehnt. Zwei Schüler aus dem Landkreis Ravensburg wollten das Verbot kippen. Aus ihrer Sicht ist es unklar, ob es an Schulen ein hohes Infektionsrisiko gibt. Zudem sei nicht nachgewiesen, dass ein einfacher Mund-Nasen-Schutz die Ausbreitung des Coronavirus wirksam bekämpfe.

Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa

Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa

Die Richter sahen das anders: Die Maskenpflicht sei ein geeignetes Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Es sei nicht zu beanstanden, diese Maskenpflicht an Schulen landesweit zu verhängen. Auch wenn im Landkreis Ravensburg derzeit weniger Menschen als im Landesdurchschnitt infiziert sind: Dies könne sich jederzeit schnell ändern. Landkreisgrenzen würden von Schülern und Lehrern „in vielen Fällen täglich überschritten“, teilte der VGH in Mannheim am Freitag mit.

Das Kultusministerium begrüßte den Beschluss. „Die Entscheidung bestätigt, dass unsere Maßnahmen zum Infektionsschutz an den Schulen angemessen und verhältnismäßig sind“, teilte Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) mit. Auch Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) zeigte sich zufrieden: „Es ist unser Ziel, dass Schulen und Kitas auch bei steigenden Infektionszahlen weiter geöffnet bleiben. Ein landesweiter Lockdown soll in jedem Fall verhindert werden.“ Das Tragen von Masken, sei auch in der Schule ein wesentliches Mittel, um Ansteckungen zu vermeiden.

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Erstellt:
23. Oktober 2020, 12:03 Uhr

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