Gericht weist Klage über Eventus-Gutachten ab

dpa/lsw Stuttgart. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat keine Einwände gegen die Herausgabe des Gutachtens zum Fall der Wohnbaugenossenschaft Eventus. Eine Klage des Verbandes baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen (VBW) gegen das Land wiesen die Richter am Freitag ab (14 K 2981/19). Details zur Begründung wurden in der Mitteilung nicht genannt. Der Verband kann nun noch vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen und dort die Zulassung der Berufung beantragen.

Eine goldfarbene Justitia-Figur. Foto: Britta Pedersen/ZB/dpa/Symbolbild

Eine goldfarbene Justitia-Figur. Foto: Britta Pedersen/ZB/dpa/Symbolbild

In dem Gutachten geht es um die Rolle des VBW bei der Pleite der Eventus. Die Wohnbaugenossenschaft hatte im Herbst 2017 Insolvenz angemeldet. Der Gründer und einstige Chef wurde wegen Betrugs zu sieben Jahren Haft verurteilt. Laut Gericht hatte er mit falschen Versprechungen über Jahre hinweg von Mitgliedern rund 9,4 Millionen Euro für Immobilienprojekte eingesammelt, obwohl hinter der Genossenschaft kein funktionierendes Geschäftsmodell stand.

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass Eventus nie als Genossenschaft hätte gegründet werden dürfen. Das zu verhindern, wäre die Aufgabe des VBW gewesen, der die Wohnbaugenossenschaften überprüft. Der Verband hat die Vorwürfe der Pflichtverletzungen stets zurückgewiesen.

Laut Gericht hatte das Land im April 2019 vier Anträgen auf Herausgabe des Gutachtens teilweise stattgegeben. Einen hatte die Interessengemeinschaft der Geschädigten eingereicht, einen der Insolvenzverwalter. Die zwei weiteren kamen von Journalisten. Dagegen hatte der Verband geklagt. Er sieht seine Interessen verletzt. Die Auskünfte unterlägen der Vertraulichkeit und dem Berufsgeheimnis.

Das Wirtschaftsministerium begrüßte die Entscheidung. „Es ist erfreulich, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart mit dem Urteil unsere Rechtsauffassung bestärkt.“ Sobald das Urteil rechtskräftig sei, werde man den Antragstellern das Gutachten unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zeitnah übersenden. „Wir hoffen, dass damit für alle Beteiligten größtmögliche Transparenz hergestellt wird.“

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Erstellt:
30. Oktober 2020, 16:47 Uhr

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