Gerichte müssen Härtefälle bei Eigenbedarf genau prüfen

dpa Karlsruhe.

Bei Eigenbedarfskündigungen dürfen Gerichte nicht pauschal urteilen. Sie müssen genau hinschauen, ob ein Härtefall vorliegt, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Sie müssen einen Gutachter heranziehen - nämlich dann, wenn der Mieter eine Verschlechterung seiner Gesundheit mit ärztlichem Attest belegt. Die Richter hoben zwei Urteile auf: In einem Fall war ein Familienvater mit seiner Revision erfolgreich, der für seine Berliner Wohnung Eigenbedarf angemeldet hatte. Im zweiten Fall entschied der BGH zugunsten von zwei Mietern einer Doppelhaushälfte in Sachsen-Anhalt.

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22. Mai 2019, 15:45 Uhr
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