Gewalt gegen Frauen
Gesetzentwurf für elektronische Fußfessel soll kommen
Opfer von häuslicher Gewalt leben oft in ständiger Angst vor den Tätern, auch wenn die brutale Beziehung längst beendet ist. Eine elektronische Fußfessel kann helfen.

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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Fußfesseln bei Gewalttätern gegen Frauen vorlegen (Symbolfoto).
Von red/KNA
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Fußfesseln bei Gewalttätern gegen Frauen vorlegen. "Wir wollen das sogenannte spanische Modell der elektronischen Fußfessel bundesweit nach Deutschland übertragen", sagte Hubig der "Süddeutschen Zeitung" (Wochenende).
Familiengerichte könnten dann nach dem Gewaltschutzgesetz die Anordnung treffen, dass Täter, die beispielsweise ihre Ex-Partnerin schlagen oder bedrohen, eine elektronische Fußfessel tragen müssen. "Den Opfern wird es offengelassen, ob sie selbst ein Empfangsgerät bei sich führen wollen oder nicht. Das würde sie dann warnen, wenn der Täter sich ihnen nähert", so Hubig. Außerdem soll in dem Gesetzentwurf die Teilnahme von Tätern an einem Anti-Gewalt-Training verpflichtend angeordnet werden können.
Auch Kinder besser schützen
Hubig fügte hinzu: "Wir wollen Gewaltschutzanordnungen auch im Kindschaftsrecht verankern, um Kinder besser vor einem Gewalt ausübenden Elternteil zu schützen." Zudem solle der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz erhöht werden: von einer Geldstrafe oder höchstens zwei Jahren Freiheitsstrafe wie bisher auf eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, "damit die Anordnungen mehr Wirksamkeit bekommen".
Im Laufe des Jahres 2026 könnte die elektronische Fußfessel laut Hubig eingeführt werden. "Die Länder arbeiten derzeit bereits mit Hochdruck an den Vorbereitungen der Umsetzung und dem Ausbau der notwendigen Kapazitäten." Zudem gebe es schon die gemeinsame Überwachungsstelle der Bundesländer in Hessen.