Gesundheit wohnungsloser Menschen schützen

Diakonischer Einrichtungsverbund appelliert an Kommunen, hygienische Standards in Obdachlosenunterkünften sicherzustellen.

Die Kommunen müssen beispielsweise Mittel zur Händedesinfektion bereitstellen.Foto: Stock-Adobe

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Die Kommunen müssen beispielsweise Mittel zur Händedesinfektion bereitstellen.Foto: Stock-Adobe

GROSSERLACH (pm). Wenn Menschen obdachlos werden, ist die jeweilige Kommune als Polizeibehörde rechtlich verpflichtet, ihnen ein einfaches, zweckmäßiges Obdach zur Verfügung zu stellen, weiß Wolfgang Sartorius.

Dies sei für Baden-Württemberg im Polizeigesetz geregelt. Dass dies in der Praxis nicht immer so funktioniert, weiß Sartorius indessen auch. Als Vorstand des diakonischen Einrichtungsverbunds Erlacher Höhe mit Sitz in Großerlach weiß er aus jahrelanger Erfahrung im Bereich Wohnungslosenhilfe zu berichten: „Insbesondere kleine Städte und Gemeinden nehmen diese Pflicht nicht immer ernst.“

In Zeiten einer Pandemie müssen die Verantwortlichen der kommunalen Obdächer nun zudem sicherstellen, dass die hygienischen Standards eingehalten werden. Aus diesem Grund hatte die diakonische Einrichtung Erlacher Höhe bereits nach der ersten Pandemiephase im Frühjahr in Pressegesprächen darauf gedrängt, aus den Erfahrungen zu lernen und die kommunalen Notunterkünfte umgehend so auszustatten, dass diese auch im Pandemiefall genügen.

„Die kommunalen Obdächer brauchen ein angemessenes Hygienekonzept und müssen gewährleisten, dass die Hygiene- und Abstandsregeln auch eingehalten werden können“, sagt Sartorius weiter. Konkret bedeute dies: nur eine Person pro Raum, funktionierende und saubere Sanitäreinrichtungen, Bereitstellung von Mitteln zur Flächen- und Händedesinfektion, Handtüchern und Wechselbettwäsche.„Leider scheint dies nicht überall zu funktionieren, das berichten uns Betroffene“, sagt Sartorius. „Wir sind in großer Sorge, dass sich Menschen in kommunalen Obdachlosenunterkünften infizieren könnten, wenn von den Betreibern die Hygiene nicht ernst genommen wird.“

Zudem könnten erkrankte Menschen, die dort untergebracht sind, kaum gesund werden, wenn die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind. Deshalb appelliere er an jene Städte und Gemeinden, die es bislang noch nicht geschafft haben, nun schnellstens nachzubessern und dafür Sorge zu tragen, dass ihre obdachlosen Bürger akzeptable Bedingungen vorfinden.

In den oftmals beengten Unterkünften sei das Einhalten der aktuellen Kontaktbeschränkungen und Hygiene- und Abstandsregeln kaum möglich: „Es braucht mehr Raum“, sagt der Vorstand. Die Erlacher Höhe teile deshalb die Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe: „Es müssen sofort wieder zusätzliche Hotel- und Pensionszimmer, Jugendherbergen, eventuell auch leer stehende Ferienwohnungen angemietet werden, um eine Belegung unter Wahrung der Abstandsregeln zu ermöglichen.“

Bund und Länder sollten dafür unbürokratisch zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellen.

„Freilich sind Ersatzunterkünfte nur ein Herumdoktern an den Symptomen der existenziell bedrohlichen Notlage Wohnungslosigkeit“ fügt Sartorius an. „Das Grundproblem ist vielerorts ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum, bei dem uns jetzt – durch die Coronapandemie wie mit einem Brennglas verstärkt – die politischen Versäumnisse der Vergangenheit einholen.“

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Erstellt:
4. November 2020, 06:00 Uhr

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