TvÖD und Beamte

Gibt es im öffentlichen Dienst Urlaubsgeld?

Urlaubsgeld im öffentlichen Dienst? Die Bedingungen für Angestellte und Beamte sind ein echter Flickenteppich.

Urlaubsgeld als Auslaufmodell?

© IMAGO/blickwinkel

Urlaubsgeld als Auslaufmodell?

Von Michael Maier

Die Frage nach Urlaubsgeld und Sonderzahlung im öffentlichen Dienst ist für viele Beschäftigte und Beamte von großem Interesse. Die kurze Antwort lautet: Ein separates Urlaubsgeld, wie es früher üblich war, gibt es in dieser Form für die meisten Angestellten und Beamten nicht mehr. Stattdessen wurde es in eine andere Form der Sonderzahlung überführt, die oft umgangssprachlich als „Weihnachtsgeld“ bezeichnet wird. Im Übrigen lässt die Auszahlung der vereinbarten Gehaltserhöhung im TvÖD aktuell noch auf sich warten.

Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte (TVöD und TV-L)

Für die Angestellten im öffentlichen Dienst, deren Arbeitsverhältnis auf dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) basiert, wurde das frühere Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu einer einzigen „Jahressonderzahlung“ zusammengefasst. Diese wird in der Regel mit dem Novembergehalt ausgezahlt.

TvÖD-Sonderzahlung je nach Entgeltgruppe verschieden

Anspruch auf die Jahressonderzahlung haben Beschäftigte, die am 1. Dezember des jeweiligen Jahres im Arbeitsverhältnis stehen. Die Höhe dieser Zahlung ist nicht für alle gleich, sondern richtet sich nach der Entgeltgruppe und einem festgelegten Prozentsatz des durchschnittlichen Monatseinkommens. Als Bemessungsgrundlage dienen im Prinzip die durchschnittlichen monatlichen Entgelte der Monate Juli, August und September. Wichtig hierbei ist, dass Vergütungen für Überstunden oder Leistungsprämien in der Regel nicht in diese Berechnung einfließen.

Sonderzahlung im Öffentlichen Dienst

Die Höhe der Jahressonderzahlung ist gestaffelt. Im Bereich des TV-L beispielsweise erhalten Beschäftigte in den unteren Entgeltgruppen (E 1 bis E 8) prozentual eine höhere Sonderzahlung als ihre Kollegen in den höheren Entgeltgruppen (E 13 bis E 15). So lagen die Sätze für 2023 in den Entgeltgruppen 5 bis 8 bei 88,14 %, während sie in den Gruppen 12 und 13 bei 46,47 % lagen.

Im Bereich des TVöD für die Kommunen (VKA) gab es über die Jahre Anpassungen. Nach einer Phase der Absenkung ist für die Zukunft eine Vereinheitlichung geplant. Ab 2026 soll ein einheitlicher Satz von 85 Prozent für die allermeisten Entgeltgruppen gelten, was insbesondere für die höheren Entgeltgruppen eine deutliche Verbesserung darstellt.

Urlaubsgeld für Beamte?

Bei den Beamten ist die Lage noch komplexer und unterscheidet sich je nachdem, ob es sich um Bundes- oder Landesbeamte handelt. Ein einheitliches Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gibt es hier schon lange nicht mehr. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2003 können der Bund und die Länder eigene Regelungen treffen, was zu einer Vielzahl unterschiedlicher Modelle geführt hat.

Keine Sonderzahlungen beim Bund

Für Beamte des Bundes wurde die jährliche Sonderzahlung bereits zum 1. Juli 2009 abgeschafft und stattdessen in das monatliche Grundgehalt integriert. Das bedeutet, Bundesbeamte erhalten keine einmalige Sonderzahlung am Jahresende mehr, sondern ein über das Jahr verteiltes, leicht höheres Grundgehalt.

Sonderzahlung für Landesbeamte

Auf Länderebene ist die Situation sehr unterschiedlich, da die Bundesländer seit der Föderalismusreform eigene Regelungen treffen können.

Einige Bundesländer sind dem Beispiel des Bundes gefolgt und haben die Sonderzahlungen ebenfalls in die monatlichen Bezüge integriert. Dazu gehören unter anderem Baden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Auch hier entfällt eine gesonderte Einmalzahlung am Jahresende.

Andere Länder zahlen weiterhin eine jährliche Sonderzahlung aus, deren Höhe und Berechnungsgrundlage jedoch stark variieren. Bayern beispielsweise gewährt Beamten bis zur Besoldungsgruppe A11 eine Sonderzahlung von 70 Prozent ihres Monatsgehalts. In Niedersachsen gibt es für bestimmte Besoldungsgruppen feste Beträge und zusätzliche Zahlungen pro Kind.

Bundesländer, die die Sonderzahlung in das Grundgehalt integrieren

  • Baden-Württemberg
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Thüringen

Jahressonderzahlung komplett gestrichen

Das Land Sachsen hat die Jahressonderzahlung für seine Beamten im Jahr 2011 indes komplett gestrichen. 2016 wurde dann ein kleiner prozentualer Ausgleich für das Grundgehalt vereinbart. Auch in anderen östlichen Bundesländern ist die Situation ähnlich.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Begriff „Urlaubsgeld“ im öffentlichen Dienst generell überholt ist. An seine Stelle ist für Tarifbeschäftigte eine gestaffelte Jahressonderzahlung getreten. Für Beamte hängt es vom jeweiligen Dienstherrn (Bund oder Bundesland) ab, ob und in welcher Form eine solche Leistung gewährt wird.

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Erstellt:
31. Juli 2025, 11:00 Uhr

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