Neues Wehrdienstgesetz

Gibt es nun eine Wehrpflicht oder nicht?

Enthält das neue Wehrdienstgesetz nun eine Wehrpflicht oder nicht? Hier erfahren Sie, was wirklich geplant ist.

Kommt die Wehrpflicht oder nicht?

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Kommt die Wehrpflicht oder nicht?

Von Lukas Böhl

Das neue Wehrdienstgesetz wurde am Mittwoch, dem 27. August 2025, durch das Bundeskabinett auf den Weg gebracht. Viele Bürger glauben, dass damit die Wehrpflicht wieder eingeführt wird. Stimmt das?

Wehrpflicht gibt es vorerst nicht

Zur Frage, ob es jetzt wieder eine Wehrpflicht gibt, hat das Bundesverteidigungsministerium auf seiner Webseite eine klare Antwort: Nein. Ziel des neuen Wehrdienstes sei zunächst die Erfassung von wehrdienstfähigem Personal mittels eines Fragebogens. Während das Ausfüllen des Fragebogens für Männer verpflichtend ist, beruht die Auswahl aber zunächst auf Freiwilligkeit. Diese verpflichtenden Fragebögen sollen ab dem Jahr 2026 an all diejenigen verschickt werden, die in diesem Jahr 18 Jahre alt werden, das heißt im Jahr 2008 geboren sind. Frauen werden zwar ebenfalls angeschrieben, müssen den Fragebogen jedoch nicht ausfüllen. Verpflichtende Musterungen soll es ab Juli 2027 geben. Das bedeutet, dass alle Wehrpflichtigen sich von da an einer Tauglichkeitsuntersuchung unterziehen müssten. Ob sie dann aber den Wehrdienst leisten wollen oder nicht, bliebe weiterhin ihnen selbst überlassen.

Spätere Einführung der Wehrpflicht möglich

Sollten sich durch die neuen Rekrutierungsmaßnahmen nicht ausreichend freiwillige Soldaten finden lassen, könnten laut Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius durch eine Teilwiedereinführung der Wehrpflicht weitere Soldaten rekrutiert werden. Wie genau diese aussähe und ab welcher Zahl von Soldaten sie notwendig wäre, ist bislang nicht bekannt. Diese Möglichkeit zur Wiedereinführung der Wehrpflicht soll im neuen Wehrdienstgesetz jedoch verankert werden.

Wehrpflicht im Kriegsfall

Die Wehrpflicht, die seit 2011 ausgesetzt ist, würde im Falle eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls nach aktueller Rechtslage automatisch wieder gelten. Dann könnten alle Männer im Alter zwischen 18 und 60 Jahren eingezogen werden, sofern sie den Kriegsdienst nicht verweigert haben.

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Erstellt:
27. August 2025, 13:28 Uhr

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