Todtmoos will nicht zahlen

Gleiche Bezahlung wie männliche Amtsträger: Bürgermeisterin pocht auf ihr Recht

Jahrelang hat die Ex-Bürgermeisterin von Todtmoos weniger verdient als ihre männlichen Vorgänger und Nachfolger. Jetzt kommt ihre Klage vor den Verwaltungsgerichtshof.

Jeanette Fuchs hat acht Jahre im Todtmooser Rathaus gearbeitet. Jetzt zieht sie vor den Verwaltungsgerichtshof.

© Gemeinde Todtmoos

Jeanette Fuchs hat acht Jahre im Todtmooser Rathaus gearbeitet. Jetzt zieht sie vor den Verwaltungsgerichtshof.

Von Eberhard Wein

Die ehemalige Bürgermeisterin von Todtmoos, Jeanette Fuchs, muss weiter um ihre finanzielle Gleichbehandlung kämpfen. Ihr Fall kommt in der kommenden Woche vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Verhandelt wird am Donnerstag. Die heute 60-Jährige war nach ihrer Wahl im Jahr 2014 vom Gemeinderat in eine niedrigere Besoldungsgruppe einsortiert worden als ihr männlicher Vorgänger. Als auch ihr Nachfolger höher bezahlt wurde, zog sie vor Gericht.

In einem viel beachteten Urteil war der Streit vor knapp einem Jahr vom Verwaltungsgericht in Freiburg bereits zugunsten der Kommunalpolitikerin entschieden worden. 43 500 Euro sollte ihr die 3000 Einwohner zählende Schwarzwaldgemeinde nachbezahlen. Doch die Kommune legte Berufung ein, die wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls auch zugelassen wurde. Jetzt müssen die obersten Verwaltungsrichter des Landes entscheiden.

Gemeinde bestreitet Diskriminierung: Gericht lehnt Beweisantrag ab

Aus Sicht der Gemeinde liegt keine Diskriminierung vor. Im Gemeinderat habe das Geschlecht nie eine Rolle gespielt, auch nicht bei der Eingruppierung, hieß es. Den Beweisantrag, die damals beteiligten Gemeinderäte selbst zu hören, lehnte das Verwaltungsgericht ab. Es gehe ja eher um unbewusste Überzeugungen, meinte damals die vorsitzende Richterin.

Grundsätzlich richtet sich die Besoldung baden-württembergischer Bürgermeister und Oberbürgermeister nach der jeweiligen Gemeindegröße, wobei jeweils eine niedrigere und eine höhere Besoldungsgruppe möglich ist. Dies entscheidet der Gemeinderat, der sich aber an der „Schwierigkeit der Aufgabe“ orientieren muss.

Gericht spricht Fuchs Entschädigung nach AGG zu

Dass es Fuchs wesentlich leichter als ihr Vorgänger und ihr Nachfolger gehabt haben könnte, sah das Verwaltungsgericht nicht (Az. 4 S 1145/25), sondern sprach der Klägerin Schadensersatz und Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu. Zuvor hatte auch schon die ehemalige Oberbürgermeisterin von Müllheim, Astrid Siemes-Knoblich, in einem ähnlich gelagerten Fall eine Entschädigung erstritten.

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Erstellt:
20. März 2026, 17:08 Uhr
Aktualisiert:
20. März 2026, 18:11 Uhr

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