„Goldfinger“-Steuersparmodell für Reiche: Prozess gestartet

dpa Augsburg. Den Namen hat das Steuersparmodell von einem James-Bond-Klassiker: Millionäre haben damit in der Vergangenheit massiv weniger Steuern zahlen müssen. Ob das legal war, ist umstritten - und muss nun vom Landgericht Augsburg geklärt werden.

Mit Modellen, bei denen es um Goldhandel über ausländische Gesellschaften geht, hatten in der Vergangenheit Millionäre ihre Steuerlast massiv reduzieren können. Foto: Sven Hoppe/dpa

Mit Modellen, bei denen es um Goldhandel über ausländische Gesellschaften geht, hatten in der Vergangenheit Millionäre ihre Steuerlast massiv reduzieren können. Foto: Sven Hoppe/dpa

Vermögende Bürger sollen über den Handel mit Gold oder anderen hochwertigen Gegenständen im Ausland Millionensummen an Steuern gespart haben.

Das sogenannte „Goldfinger“-Modell, benannt nach dem gleichnamigen James-Bond-Film von 1964 mit Sean Connery und Gert Fröbe, beschäftigt seit heute das Landgericht Augsburg. Zunächst sind zwei Verdächtige angeklagt. Der Prozess habe wie geplant begonnen, sagte ein Gerichtssprecher.

Bis Januar 2021 sind fast 80 Prozesstage angesetzt. Insgesamt ist der Fall deutlich größer: Die Staatsanwaltschaft hat gegen mehr als 100 Beschuldigte Ermittlungen eingeleitet und 20 Verdächtige angeklagt. Dabei handele es sich um die Initiatoren eines im Raum München praktizierten Modells und um Gesellschafter beteiligter Unternehmen, hieß es. Im Visier der Ermittler stehen nicht nur Steuerzahler selbst, sondern auch Berater und Rechtsanwälte. Es stehen mehrere Mammutprozesse zu diesem umstrittenen Steuervermeidungsmodell bevor.

Allein die erste eingereichte Anklage ist 180 Seiten lang. Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft dem Gericht Beweismittel im Umfang von 21 Umzugskartons übergeben. Anfang 2018 waren bei einer großen Razzia zunächst sieben Beschuldigte in Untersuchungshaft gekommen, die Haftbefehle wurden später aber aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt.

Der Gesetzgeber hatte 2013 das Einkommensteuerschlupfloch gestopft. Zudem hatte der Bundesfinanzhof 2017 entschieden, unter welchen Bedingungen der Goldhandel in der Zeit vor der Gesetzesänderung zulässig war. Die Staatsanwaltschaft in Augsburg geht jedenfalls davon aus, dass das hier entwickelte „Goldfinger“-System illegal und somit als Steuerhinterziehung einstufen ist.

Wie eine Beispielrechnung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ergab, konnte früher ein Bürger mit einem Jahreseinkommen von einer Million Euro mittels einer „Goldfinger“-Gesellschaft in Großbritannien seine Einkommensteuerlast in der Bundesrepublik nahezu halbieren. Innerhalb eines Zwei-Jahres-Zeitraums zahlte der Einkommensmillionär demnach statt etwa 916.000 nur 467.000 Euro Steuern. Wichtig dabei ist aber, dass es im Ausland tatsächlich einen Geschäftsbetrieb gab und dort nicht nur ein Scheinunternehmen bestand, um die deutschen Finanzbehörden zu täuschen.

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Erstellt:
13. November 2019, 14:57 Uhr

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