„Gott“ muss in die Psychiatrie

35-Jähriger gilt aufgrund seiner Wahnvorstellungen als nicht schuldfähig

„Gott“ muss in die Psychiatrie

© BilderBox - Erwin Wodicka

Von Bernd Winckler

STUTTGART/BACKNANG. Der 35-jährige Backnanger, der sich teils für Gott, aber auch zuweilen für Judas hält und in diesem psychisch kranken Wahnzustand mehrere Straftaten in Backnang verübt hat, ist gestern vom Stuttgarter Landgericht in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen worden. Das Gericht lehnte es ab, diese Einweisung zur Bewährung auszusetzen, weil sonst eine hohe Rückfallgefahr bestehe.

Die Einweisung in ein entsprechendes psychiatrisches Krankenhaus soll laut Urteil auch verhindern, dass der Beschuldigte weitere Taten zum Nachteil der Allgemeinheit verübt. Er war nämlich in der Vergangenheit schon durch Tätlichkeiten aufgefallen. Der 35-Jährige hatte bereits von Februar bis März dieses Jahres im Zustand seiner chronischen paranoiden Schizophrenie zuerst eine ehemalige Freundin und später auch deren Ehemann angegriffen. Dabei war er verbotenerweise in das Haus des Ehepaars eingedrungen und hatte sich mit dem Hausbesitzer geprügelt. Dies waren allerdings nicht die einzigen Vorwürfe, die der Staatsanwalt in der Anklageschrift vorgebracht hatte. Die Liste der Straftaten, die der Backnanger im Frühjahr begangen hat, ist lang.

In einer Backnanger Drogerie hatte der Angeklagte mehrfach Waren mitgenommen, ohne sie zu bezahlen. Auch als er deshalb Hausverbot bekam, hielt das den Backnanger nicht von seinem Vorgehen ab. Genauso lief auch sein Auftritt in einem Backnanger Friseursalon ab, in dem er die Leistungen deshalb schuldig blieb, weil er als angeblicher „Gott“, wie ihm die fremde Stimme in seinem Kopf sagte, nicht zur Zahlung verpflichtet sei.

Ambulante Behandlung reicht dem Gericht nicht aus

Nach und nach hatten sich bis Ende März so zahlreiche „Wareneinkäufe“ angehäuft, sodass am 22. März die Polizei einschritt und die Stuttgarter Staatsanwaltschaft den Mann zwangsweise in der Psychiatrie in Winnenden unterbringen ließ, nachdem er sich bei seiner Festnahme sogar auf offener Straße vollkommen entkleidet hatte.

Dabei bleibt es jetzt auch, denn das Gericht lehnte eine ambulante Behandlung ab. Und das, obwohl selbst der Staatsanwalt in seinem Plädoyer die Anregung eines psychiatrischen Gutachters aufnahm und den Antrag stellte, die Einweisung eventuell mit der Unterbringung in eine Wohngruppe zur Intensivbehandlung vorzunehmen.

Bestrafen konnte ihn das Gericht wegen der begangenen Taten nicht, da er wegen seiner Wahnkrankheit schuldunfähig ist. Auch die Verteidigerin ging in ihren Schlussausführungen davon aus, dass der 35-Jährige nicht weiter in einer geschlossenen Einrichtung sein müsse, weil ambulante Behandlungsmaßnahmen ausreichten, ihn ruhigzustellen.

Doch die Gefahr, dass er irgendwann wieder verordnete dämpfende Medikamente nicht einnimmt und daher die Wahnkrankheit wieder ausbricht, sei viel zu groß, heißt es in dem gestern verkündeten Urteilsspruch. Auch wenn der Angeklagte beteuerte, er sei jetzt dank einer ganz neuen Medikamentierung frei von allen Stimmen und fühle sich fit. Die Ärzte müssen nun entscheiden, wann dies wirklich der Fall ist.

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Erstellt:
7. September 2019, 06:00 Uhr

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