Vor Urteil des Supreme Court

„Grönland-Zölle“ – Trump-Gefahr für acht Länder

Es drohen 25 Prozent Strafzoll, wenn Trump seinen Kopf nicht durchsetzen kann. Zunächst wird aber das wichtige Urteil des Supreme Court über IEEPA-Zölle erwartet.

Anti-Trump-Demo in Grönland.

© Evgeniy Maloletka/AP/dpa

Anti-Trump-Demo in Grönland.

Von Michael Maier

Im aktuellen Konflikt um Grönland spitzt sich die Lage weiter zu. US-Präsident Donald Trump hat konkret acht europäischen Ländern mit Strafzöllen gedroht, sollten diese seine Kaufpläne für die größte Insel der Welt weiterhin blockieren.

Grönland-Streit – Länder auf Trumps Zoll-Liste

Die Drohung richtet sich gegen:

  • Dänemark
  • Deutschland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Großbritannien (nicht EU)
  • Niederlande
  • Norwegen (nicht EU, aber EFTA)
  • Schweden

Trump-Zölle gegen EU

Der Präsident machte auf der Plattform Truth Social seine Position klar: Ab dem 1. Februar 2026 soll ein Zoll von 10 Prozent auf alle Waren aus diesen Ländern erhoben werden. Sollte bis zum 1. Juni 2026 keine Einigung über den „vollständigen und totalen Kauf“ Grönlands durch die USA erzielt worden sein, würde dieser Satz auf 25 Prozent steigen.

Hinter diesem diplomatischen Konflikt steht Trumps seit Jahren anhaltendes Bestreben, die zu Dänemark gehörende Insel Grönland zu erwerben. Der Präsident begründet dies mit nationalen Sicherheitsinteressen der USA.

Die nun mit Zöllen bedrohten europäischen Länder hatten sich solidarisch mit Dänemark gezeigt und dessen Position unterstützt, dass Grönland nicht zum Verkauf steht. Für zusätzliche Spannungen sorgte eine Militärübung, an der Streitkräfte dieser Nationen in Grönland teilnahmen – ein Vorgang, den Trump offenbar als Provokation wertet.

Einheitliche EU-Zölle im Handelsblock

Die rechtsgerichtete italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni zeigt sich aktuell wieder einmal als ausgesprochenes Trump-Groupie und jubelt den US-Plänen sogar zu, da ihr Land mutmaßlich nicht betroffen ist.

Wie unterschiedliche Zölle für einzelne Länder im EU-Handelsblock überhaupt funktionieren sollen, hat aber auch noch niemand erklärt. Derzeit gelten jedenfalls einheitliche Bedingungen für alle Mitglieder, und es gibt EU-intern auch nicht unbedingt Herkunftsnachweise.

Supreme Court urteilt über IEEPA-Zölle

Gleichzeitig berichten US-Medien, dass der Supreme Court womöglich schon am 20. Januar in Washington sein Urteil über die weltweit verhängten Trump-Zölle (IEEPA) sprechen könnte. Auf dem Wettportal Polymarket wird mit 69 Prozent Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen, dass das Oberste Gericht die Zölle zumindest teilweise aufheben wird. Allerdings könnten sich die Richter auch bis zum Ende der Sitzungsperiode im Juni Zeit für ihr Urteil lassen.

Bislang ist lediglich bekannt, dass am 20. Januar Entscheidungen kommuniziert werden – nicht aber in welchen Fällen genau. Dieses Vorgehen ist in den USA üblich und erweitert den Ermessensspielraum der teilweise von Trump ernannten Richter am Supreme Court noch weiter.

Trump behauptet Notlage durch Corona-Pandemie

Die nächste schlechte Nachricht ist, dass nicht alle Zölle vom laufenden Gerichtsverfahren betroffen sind, denn im Fall „Trump vs. V.O.S. Selections“ geht es in erster Linie um den weltweiten Grundzoll von 10 Prozent nach dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) aus dem Jahr 1977.

Weitere Zölle wurden jedoch auf Basis von „Section 232“ unter Berufng auf eine wirtschaftlichen Notlage und die Folgen der Corona-Pandemie verhängt und stehen vor Gericht bislang gar nicht zur Debatte.

Grönland und „Außenkanzler“ Merz

Dies berührt vor allem auch die für Deutschland wichtige Automobilindustrie. Ihr droht durch Trumps „Grönland-Zölle“ unter Umständen sogar eine Erhöhung von 15 auf 25 Prozent, während Dänemark weniger betroffen wäre.

Der immer sehr großspurige, aber im eigenen Land extrem unbeliebte Emmanuel Macron steht dagegen nicht unbedingt in der ersten Reihe. „Außenkanzler“ Merz scheint indes nicht nur innenpolitisch Fehler zu machen, sondern nach der Entlassung seines Büroleiters Jacob Schrot nun auch international.

„V.O.S. Selections vs. United States“

Zudem könnte eine mögliche Rückabwicklung von Zöllen Wochen und Monate in Anspruch nehmen, denn der Supreme Court würde den aktuellen Fall „V.O.S. Selections vs. United States“ gegebenenfalls zurück an untere Instanzen verweisen, so die Erwartung in Washington.

Davon abgesehen ist eine technische Änderung der Computersysteme für Zolltarife nicht von einem Tag auf den anderen realisierbar. Ob die USA auch zur Rückerstattung bereits bezahlter Zölle verpflichtet würden, blieb im Vorfeld ohnehin völlig offen.

Zum Artikel

Erstellt:
19. Januar 2026, 17:22 Uhr
Aktualisiert:
19. Januar 2026, 17:32 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen