Grüne strafen Tübingens OB Palmer ab

dpa Berlin/Tübingen. Mit seiner Lust an der Provokation hat es Tübingens Oberbürgermeister Palmer immer wieder in die Schlagzeilen geschafft - oft zum Missfallen der eigenen Partei. Doch jetzt ist der Geduldsfaden der Grünen gerissen.

„Wir retten in Deutschland möglicherweise Menschen, die in einem halben Jahr sowieso tot wären“, sagte Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

„Wir retten in Deutschland möglicherweise Menschen, die in einem halben Jahr sowieso tot wären“, sagte Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Früher galt Boris Palmer einmal als Hoffnungsträger der Grünen, doch mit einer jahrelangen Serie von Provokationen hat sich Tübingens Oberbürgermeister ins politische Abseits manövriert.

Nachdem der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck bereits eingeräumt hatte, dass seine Geduld mit Palmer „wirklich erschöpft“ sei, entzog ihm die Parteispitze am Montag jegliche Unterstützung. Sollte Palmer im Jahr 2022 in Tübingen zur Wiederwahl antreten, darf er auf keine finanzielle oder logistische Hilfe seiner Partei mehr hoffen. Um einen Parteiausschluss, wie er von vielen Grünen gefordert wurde, scheint er allerdings herumzukommen.

Mit seinen Äußerungen über die Behandlung von hochbetagten Corona-Patienten hatte Palmer vor wenigen Tagen eine Welle der Empörung ausgelöst. „Wir retten in Deutschland möglicherweise Menschen, die in einem halben Jahr sowieso tot wären“, sagte der 47-Jährige. Der Tübinger OB entschuldigte sich zwar für seine Äußerungen, betonte allerdings auch immer wieder, dass er sich falsch dargestellt fühle.

Palmers Corona-Aussage war aber letztlich nur der berühmte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. In den vergangenen Jahren geriet er immer wieder mit umstrittenen Auftritten in die Schlagzeilen: So legte er sich nachts auf der Straße wegen vermeintlicher Ruhestörung mit einem Studenten an, bezeichnete Parteikollegen als „Meinungstyrannen“ und störte sich an dunkelhäutigen Werbeträgern für die Deutsche Bahn.

Schon damals - vor ziemlich genau einem Jahr - war über seinen Rauswurf aus der Partei diskutiert worden. Doch damals wie heute gilt ein Parteiausschlussverfahren als unwahrscheinlich. Als warnendes Beispiel gilt den Grünen der Fall Thilo Sarrazin. Der Versuch, den ehemaligen Berliner Finanzsenator aus der Partei zu werfen, beschäftigt die Sozialdemokraten seit mehr als zehn Jahren.

Grünen-Chefin Annalena Baerbock, die in Berlin die jüngsten Beschlüsse zu Palmer verkündete, sagte deshalb lediglich, dass weitere parteirechtliche Sanktionen geprüft würden. In der Satzung sind auch mildere Strafen vorgesehen - etwa eine Verwarnung oder ein Ruhen der Mitgliedsrechte. Beschlossen wurde vorerst nur, dass Palmer bei weiteren politischen Tätigkeiten nicht mehr von der Partei unterstützt wird - auch nicht bei einer erneuten Kandidatur als Oberbürgermeister von Tübingen.

Palmer selber reagierte gelassen auf die Entscheidung der Parteispitze: „Die Kandidatenfindung für die Tübinger OB-Wahl kann noch eine Weile warten“, erklärte der Amtsinhaber. „Dann ist genug Zeit, das in Ruhe zu besprechen.“ Gewählt wird dort nämlich erst im übernächsten Jahr.

„In meinem Post- und E-Mail-Eingang habe ich mehr Unterstützung von Grünen-Mitgliedern als ich je zuvor hatte“, sagte Palmer dem Internetportal TheEuropean.de. „Die schreiben mir mit Klarnamen und Ortsverbandsfunktionen und bestätigen mir, was ich gesagt habe, sei sachlich richtig und der Diskussion darüber müsse sich die gesamte Gesellschaft stellen“, fügte Palmer hinzu. Er stellte klar, er befürworte alle denkbaren Maßnahmen zum Schutz von Senioren und anderen Risikogruppen. Für seine „missverstandene Formulierung“ entschuldige er sich, sagte Politiker. Die „ungewollten Erschütterungen durch meine Äußerungen“ finde er „wirklich entsetzlich“. Allerdings sei dies nicht nur durch ihn verursacht worden, sondern durch alle jene vor allem „in den asozialen Medien“, die seine Äußerungen „absichtlich oder unabsichtlich völlig verdreht und damit verfälscht“ hätten.

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Erstellt:
4. Mai 2020, 11:52 Uhr

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