Grundsteuer: Merkel stellt sich gegen Scholz

Kanzlerin unterstützt CSU-Forderung nach einer Länder-Öffnungsklausel

berlin /AFP - In der Koalition eskaliert der Streit über die Reform der Grundsteuer: Nachdem Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) einen offenbar nicht abgestimmten Entwurf in die regierungsinterne Ressortabstimmung gab, stellte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch hinter CSU-Forderungen nach einer Länder-Öffnungsklausel – und damit indirekt gegen ihren Vizekanzler, dessen Vorlage eine solche Klausel nicht vorsieht. „Ich habe durchaus Sympathie für die Vorschläge meiner Fraktion, dass man auch Abweichungsmöglichkeiten ermöglichen sollte“, sagte Merkel. Es müsse nicht „alles über einen Kamm geschoren werden“, denn „wir haben sowieso kein ganz einheitliches Steuerrecht überall“. Wichtig sei aber, bis zum Jahresende zu einer gemeinsamen Regelung zu kommen. Dies ist eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts.

Scholz setzt auf ein wertabhängiges Modell, in das bei Wohngrundstücken auch das örtliche Mietniveau, das Baujahr eines Gebäudes und der Bodenrichtwert einfließen sollen. Die CSU bevorzugt eine Immobilienbewertung allein nach der Fläche. CSU-Chef Markus Söder warf Scholz in der „Augsburger Allgemeinen“ (Donnerstagsausgabe) vor, gegen koalitionsinterne Absprachen zu verstoßen. Auch CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt kritisierte den Gesetzentwurf von Scholz als „unzureichend und bürokratisch“. Die Grundsteuer sei eine Kommunalsteuer, daher sei eine Länder-Öffnungsklausel „ein logisches Element“, sagte er. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) unterstützt ebenfalls diese Forderung. Vergleichsweise einfach wäre es laut „Süddeutscher Zeitung“, einen Wert, der in die Berechnung der Steuer einfließt, in die Obhut der Länder zu geben, etwa den Bodenrichtwert.

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Erstellt:
11. April 2019, 03:12 Uhr

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