Gruppenvergewaltigung in Freiburg: Urteil rechtskräftig

dpa/lsw Karlsruhe. Im Fall der Gruppenvergewaltigung einer hilf- und wehrlosen Frau vor einer Freiburger Diskothek ist nun das Urteil gegen alle elf Angeklagten rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf laut Mitteilung vom Freitag die Revision von fünf der Männer. Schon im März waren weitere fünf Verurteilungen rechtskräftig geworden, nachdem drei Angeklagte ihre Revision zurückgenommen und zwei das Urteil akzeptiert hatten. Auch der Haupttäter zog seine Revision inzwischen zurück.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Die Männer waren im Juli 2020 vom Landgericht Freiburg zu zum Teil mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die junge Frau war Mitte 2018 in einem Gebüsch vergewaltigt worden. Außerdem waren weitere sexuelle Straftaten an ihr begangen worden. Zweieinhalb Stunden soll es gedauert haben, bis die Täter von ihrem Opfer abließen. Die Frau hatte Ecstasy und Alkohol konsumiert und konnte sich nicht wehren.

Das Strafmaß des Freiburger Landgerichts gegen die Männer, zumeist Flüchtlinge, reichte von Jugendstrafe bis zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe für den Haupttäter. Von ihm war das Opfer zuerst in ein Gebüsch gelockt und vergewaltigt worden. Danach kamen die anderen Männer hinzu. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

© dpa-infocom, dpa:210625-99-142349/2

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Erstellt:
25. Juni 2021, 13:48 Uhr

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