Gruppenvergewaltigungs-Opfer kann nicht vor Gericht aussagen

dpa/lsw Freiburg. Im Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg wird das Opfer des Verbrechens nicht erneut vor Gericht aussagen. Die junge Frau leide einem ärztlichen Attest zufolge bis heute unter der Tat und sei nicht vernehmungsfähig, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin am Mittwoch am Landgericht Freiburg. Sie könne daher vom Gericht nicht mehr vernommen werden.

Zu Beginn des Prozesses sitzen elf Angeklagte und Justizbeamte im Landgericht hinter ihren Anwälten. Foto: Patrick Seeger/dpa/Archivbild

Zu Beginn des Prozesses sitzen elf Angeklagte und Justizbeamte im Landgericht hinter ihren Anwälten. Foto: Patrick Seeger/dpa/Archivbild

Die zur Tatzeit 18-Jährige hatte im Juli vergangenen Jahres erstmals vor Gericht ausgesagt. Am Mittwoch sollte sie vom Gericht erneut befragt werden. Einem neuen Gutachten zufolge sind die Tatfolgen für sie deutlich schwerer, als bislang angenommen.

Der Prozess hatte vor einem Jahr begonnen. Angeklagt sind elf Männer von 18 bis 30 Jahren wegen Vergewaltigung oder unterlassener Hilfeleistung. Die meisten von ihnen sind Flüchtlinge. Ihnen wird vorgeworfen, Mitte Oktober 2018 die 18-Jährige nachts vor einer Disco in einem Gebüsch vergewaltigt oder ihr nicht geholfen zu haben. Sie bestreiten dies oder schweigen zu den Vorwürfen.

Einige Anwälte hatten erklärt, die 18-Jährige habe in der Tatnacht von Männern Sex verlangt. Ein medizinischer Gutachter hat dem widersprochen. Die junge Frau sei zum Zeitpunkt des Verbrechens nach Einnahme einer Ecstasy-Tablette wehr- und hilflos gewesen.

Der Prozess wird fortgesetzt. Urteile will das Gericht Ende Juli verkünden (Az. 6 KLs 181 Js 1138/19 AK 2/19 und 6 KLs 181 Js 35640/18 AK 3/19).

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Erstellt:
24. Juni 2020, 11:05 Uhr

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