Gruppenvergewaltigungsprozess: Fußfesseln bleiben Pflicht

dpa/lsw Freiburg. Nach der Vergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Diskothek in Freiburg stehen elf Männer vor Gericht. Sie müssen im Gerichtssaal Fußfesseln tragen. Als Grund nennt der Vorsitzende Richter die Emotionen, die den Prozess prägen. Und Sorge um die Sicherheit.

Prozess um Gruppenvergewaltigung wird mit Zeugen fortgesetzt. Foto: Patrick Seeger/dpa/Archivbild

Prozess um Gruppenvergewaltigung wird mit Zeugen fortgesetzt. Foto: Patrick Seeger/dpa/Archivbild

Im Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg hat das Gericht eine aufgeheizte Atmosphäre während der Verhandlungen beklagt. Es herrsche im Gerichtssaal eine konfliktbeladene Stimmung, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin am Dienstag. Dies gefährde die Sicherheit. Um Angriffe oder eine Flucht zu verhindern, müssten die acht der elf Angeklagten, die in Untersuchungshaft sind, daher weiter Fußfesseln tragen. Verteidiger hatten beantragt, auf Fußfesseln zu verzichten.

Diesen Antrag lehnte das Gericht ab. Angeklagte fielen durch „undiszipliniertes Verhalten“ auf, begründete der Richter die Entscheidung. Schon kleinste Anlässe sorgten für „impulshafte Ausbrüche einzelner Angeklagter“. So seien Zeugen von ihnen beleidigt worden. Zudem seien mehrere der Männer zuvor wegen Körperverletzung und anderer Delikte aufgefallen oder verurteilt worden.

„Alle Angeklagten sind der Auffassung, dass sie zu Unrecht verfolgt werden und unschuldig in Untersuchungshaft sitzen“, sagte Bürgelin. Dies präge den Strafprozess. „Ich möchte alles vermeiden, was in Richtung Stimmungsmache geht.“

Begonnen hatte der Prozess Ende Juni vor dem Landgericht Freiburg. Angeklagt sind elf Männer im Alter von 18 bis 30 Jahren, die meisten von ihnen Flüchtlinge, wegen Vergewaltigung oder unterlassener Hilfeleistung. Ihnen wird vorgeworfen, im Oktober vergangenen Jahres die 18-Jährige nachts in Freiburg vor einer Disco in einem Gebüsch vergewaltigt oder ihr nicht geholfen zu haben. Sie bestreiten dies oder schweigen zu Vorwürfen. Laut ihren Verteidigern wollen sie Freisprüche erreichen.

Einige der bisherigen Zeugen machten in dem Prozess nur vage Aussagen. „Bei entscheidenden Dingen werden Gedächtnislücken geltend gemacht. Das ist auffällig“, sagte Staatsanwalt Rainer Schmid. Befragt worden waren unter anderem Besucher der Disco sowie Freunde und Bekannte von Angeklagten. Von diesem Mittwoch an sollen Polizeibeamte gehört werden, von November an Sachverständige.

Der Prozess wird Gerichtsangaben zufolge bis ins nächste Jahr dauern. Einen Urteilstermin gibt es noch nicht. (Az. 6 KLs 181 Js 1138/19 AK 2/19 und 6 KLs 181 Js 35640/18 AK 3/19)

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Erstellt:
22. Oktober 2019, 15:37 Uhr

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