Gutachten: Gesetz gegen Billiglöhne hat kaum Effekt

dpa/lsw Stuttgart. Das sogenannte Tariftreuegesetz gegen Billiglöhne wirkt sich einer Studie zufolge kaum auf die Praxis aus. Zu diesem Schluss kommt nach Angaben des Wirtschaftsministeriums das Gutachten einer Beraterfirma. Die Ergebnisse zeigten, dass das Gesetz im Alltag angekommen sei und kaum Schwierigkeiten bereite, „sich aber auch kein direkter kausaler Effekt in Bezug auf eine Verbesserung des Wettbewerbs eingestellt hat“, teilte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) am Montag mit.

Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), Wirtschaftsministerin von Baden-Württemberg, spricht während einer Pressekonferenz. Foto: Marijan Murat/Archivbild

Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), Wirtschaftsministerin von Baden-Württemberg, spricht während einer Pressekonferenz. Foto: Marijan Murat/Archivbild

Die grün-rote Vorgängerregierung brachte das Tariftreuegesetz 2013 auf den Weg. Demnach müssen sich Unternehmen verpflichten, sich bei Aufträgen etwa des Landes oder von Kommunen an geltende Tarifregelungen zu halten und den Mindestlohn zu zahlen. Mit dem Gesetz sollten unter anderem Wettbewerbsverzerrungen in beschäftigungspolitisch sensiblen Bereichen verhindert werden.

Die repräsentative Befragung von Unternehmen habe nun ergeben, dass Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der vergleichsweise guten Tarifbindung und einer guten Konjunkturlage kein Thema mehr seien, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Das Tariftreuegesetz habe darauf keinen Einfluss gehabt.

Die Arbeitgeberverbände im Land forderten die ersatzlose Abschaffung des Gesetzes. „Die bloße Feststellung, dass es auch keinen Schaden anrichtet, reicht nicht aus, dieses Gesetz länger zu rechtfertigen“, sagte Peer-Michael Dick, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeber Baden-Württemberg. Wenn das das Gesetz seine Ziele nicht erreiche, gehöre es in die Papiertonne. Ein Festhalten bedeute eine fortdauernde bürokratische Belastung für die Unternehmen.

Die Einhaltung des Gesetzes „wird praktisch nicht kontrolliert“, kritisierte der Landesvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Martin Kunzmann. „Da verwundert es nicht, dass die gewünschte Lenkungswirkung nicht erzielt wurde.“ Die Landesregierung müsse das Gesetz zu einem wirkungsvollen Vergabegesetz weiterentwickeln.

Die SPD im Landtag forderte stärkere Kontrollen und die Verankerung von Sanktionen im Kampf gegen Lohndumping.

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Erstellt:
29. Juli 2019, 17:15 Uhr

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