Habeck für straffreies „Containern“

dpa Berlin. Der Einzelhandel schmeißt Lebensmittel weg, aber niemand darf sie verwenden. Grünen-Chef Habeck findet, wer Lebensmittel „rettet“, dürfe nicht dafür bestraft werden.

Robert Habeck, Bundesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen. Foto: Kay Nietfeld/dpa

Robert Habeck, Bundesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen. Foto: Kay Nietfeld/dpa

Grünen-Chef Robert Habeck ist dafür, das Mitnehmen von Lebensmitteln aus den Abfallcontainern von Supermärkten zu erlauben.

„Ich finde es falsch, dass Containern bestraft wird“, sagte Habeck (51) der Deutschen Presse-Agentur. „Es geht dabei ja nicht um nicht-gegessene Spaghetti von Privatpersonen, sondern um den Einzelhandel, der Brote, Konserven, Äpfel, Kohl oder Tiefkühlpizza wegwirft.“ Das aus den Müllcontainern zu holen, werde in Deutschland behandelt wie Diebstahl, im europäischen Ausland sei das teilweise besser geregelt. „Wer Lebensmittel rettet, sollte nicht bestraft werden. Das muss die Maxime sein“, forderte Habeck.

In einem ersten Schritt sollten aus sicht des Grünen-Vorsitzenden die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren klarstellen, dass es kein öffentliches Interesse an der Verfolgung des Containerns gebe und deswegen grundsätzlich von der Verfolgung abzusehen sei. „Im zweiten Schritt bräuchte es dann im Strafgesetzbuch eine Ergänzung, dass die Entnahme von Lebensmitteln straffrei ist“, sagte er. „Klar ist, dass die Händler dann auch nicht mehr haften.“

Bisher sei das Containern auch oft mit Hausfriedensbruch verbunden, weil die Behälter im Hinterhof hinter verschlossenen Toren stünden. „Wenn Containern an sich nicht mehr verfolgt wird, können die Einzelhändler ihre Container ja auch so hinstellen, dass sie leichter zugänglich sind“, erklärte Habeck. Zugleich betonte er, dass das Mitnehmen weggeworfener Lebensmittel nicht zur Konkurrenz für Spenden an die Tafeln werden solle: „Tafeln und andere Verteilstationen sollten immer Vorrang haben.“

Auch die Linksfraktion im Bundestag verlangt von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, „durch den die Aneignung entsorgter Lebensmittelabfälle von der Strafverfolgung ausgenommen wird“, wie es kürzlich in einem Antrag hieß.

© dpa-infocom, dpa:201224-99-805773/2

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Erstellt:
24. Dezember 2020, 12:19 Uhr

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