Haftstrafe für Jugendliche nach Brandstiftung mit Todesfolge

dpa/lsw Heidelberg. Weil sie einen Brand gelegt und dadurch den Tod eines Obdachlosen verursacht haben, sind zwei Jugendliche zu mehreren Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Heidelberg sah es am Dienstag als erwiesen an, dass die Angeklagten im Alter von 15 und 16 Jahren im September 2019 vor einem Wohncontainer in Waibstadt (Rhein-Neckar-Kreis) eine Wertstofftonne angezündet haben. Damit hätten sie dem darin wohnenden 61-Jährigen einen Schreck einjagen wollen. Der Rauch war in das Innere der provisorischen Unterkunft gedrungen, wo der Bewohner an einer Kohlenmonoxidvergiftung starb.

Auf einer Richterbank im Landgericht liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Auf einer Richterbank im Landgericht liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Wegen Brandstiftung mit Todesfolge sollen der 16-Jährige und der 15-Jährige nach dem Willen der Jugendkammer fünf Jahre beziehungsweise vier Jahre und drei Monate in Haft (Az.: 3 KLs 301 Js 24030/19 jug.) Damit blieben die Richter unter dem von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagenen Strafmaß von sieben Jahren und drei Monaten sowie sechs Jahren. Die Anklagebehörde hatte den Jugendlichen „Mordlust“ attestiert. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren gefordert.

Einen Tötungsvorsatz der Minderjährigen konnten die Richter nicht erkennen. Aber sie sahen eine „leichtfertige Todesverursachung“ der beiden. Die Angeklagten hatten den Tatablauf weitgehend eingeräumt.

Die Staatsanwaltschaft, die Verurteilten oder der Sohn des Verstorbenen als Nebenkläger können noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

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Erstellt:
10. März 2020, 16:31 Uhr

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