Haftstrafen im Prozess um Gruppenvergewaltigung gefordert

dpa/lsw Freiburg. Im Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg haben die Staatsanwälte Gefängnisstrafen von bis zu fünfeinhalb Jahren gefordert. Acht der elf Angeklagten müssten wegen Vergewaltigung verurteilt werden, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde am Montag. Sie sollten jeweils zwei Jahre und zehn Monate bis fünfeinhalb Jahre in Haft. Zwei Angeklagte hätten sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht. Sie sollten jeweils sieben Monate in Haft, einer davon auf Bewährung. Ein Angeklagter könne freigesprochen werden.

Ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht Freiburg“ hängt am Gebäude. Foto: Patrick Seeger/dpa/Archivbild

Ein Schild mit der Aufschrift „Landgericht Freiburg“ hängt am Gebäude. Foto: Patrick Seeger/dpa/Archivbild

Der Prozess am Landgericht Freiburg hatte vor etwas mehr als einem Jahr begonnen. Angeklagt sind elf Männer von zur Tatzeit 18 bis 30 Jahren. Die meisten von ihnen sind Flüchtlinge. Ihnen wird vorgeworfen, Mitte Oktober 2018 die 18-Jährige nachts vor einer Disco in einem Gebüsch vergewaltigt oder ihr nicht geholfen zu haben. Sie bestreiten dies oder schweigen zu den Vorwürfen.

Für die Plädoyers hatte das Gericht zum Schutz von Persönlichkeitsrechten die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Dies gilt auch für die geplanten Plädoyers der elf Verteidiger. Sie wollten sich am Montag nicht öffentlich äußern. Urteile will das Gericht den Angaben zufolge Mitte Juli verkünden (Az. 6 KLs 181 Js 1138/19 AK 2/19 und 6 KLs 181 Js 35640/18 AK 3/19).

Die höchste Strafe forderten die Staatsanwälte für den mutmaßlichen Haupttäter. Er soll die 18-Jährige vergewaltigt und danach andere Männer in der Disco zu Vergewaltigungen animiert haben. Wegen eines anderen Vergewaltigungsvorwurfs plant die Justiz nach dem Richterspruch im Disco-Fall einen weiteren Prozess gegen ihn.

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Erstellt:
6. Juli 2020, 17:13 Uhr

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