Hartz-IV-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig

dpa Karlsruhe.

Aussenaufnahme des Bundesverfassungsgerichtes. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Aussenaufnahme des Bundesverfassungsgerichtes. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Die monatelangen Leistungskürzungen, mit denen Jobcenter unkooperative Hartz-IV-Bezieher sanktionieren, sind teilweise verfassungswidrig. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag verkündet.

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Erstellt:
5. November 2019, 10:12 Uhr

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