Haus & Grund: CO2-Steuer darf nicht nur Staatskasse füllen

dpa Berlin. Der Gebäudesektor trägt wesentlich zum CO2-Ausstoß bei und soll deshalb teurer werden - entweder über eine Steuer, oder als Teil des Emmissionshandels. Über den Zweck sind sich die meisten einig, doch über den Weg dahin gehen die Meinungen auseinander.

Kai H. Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund, Anfang 2018 im Bundesverfassungsgericht in Kartlsruhe. Foto: Uli Deck

Kai H. Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund, Anfang 2018 im Bundesverfassungsgericht in Kartlsruhe. Foto: Uli Deck

Ein derzeit diskutierter CO2-Preis im Gebäudesektor darf aus Sicht des Vermieterverbands Haus & Grund nicht einfach nur die Staatskasse füllen.

„Wir denken, dass eine CO2-Bepreisung nur einen Zweck haben darf, nämlich tatsächlich auch eine Verringerung des CO2-Ausstoßes zu erreichen“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke am Dienstag in Berlin. Er sprach sich deshalb dafür aus, mit rund einem Drittel der Einnahmen Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden zu fördern. Die zwei verbleibenden Drittel sollten direkt pro Kopf an die Bürger ausgezahlt werden.

Eine CO2-Abgabe werde viele private Haushalte, „seien es nun Mieter oder Vermieter an der ein oder anderen Stelle sicherlich an ihre Grenzen bringen“, sagte Warnecke und forderte weiterhin: „Es müssen selbstverständlich auch sämtliche bisherige Steuern, die lenkend auf den Energieverbrauch einwirken sollen, entfallen.“

Das Heizen und der Warmwasserverbrauch in Gebäuden waren Schätzungen des Umweltbundesamts für das Jahr 2018 zufolge für rund 13,5 Prozent der Treibhausgas-Emmissionen in Deutschland verantwortlich. Derzeit werden deshalb zwei Ansätze diskutiert, um den CO2-Ausstoß auch dort zu bepreisen: entweder über eine Steuer oder über die Ausweitung des bestehenden Emmissionshandels-Systems auf den Gebäudesektor.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) befürwortet eine CO2-Steuer. Diese sei „leichter und schneller umsetzbar, sorgt für Transparenz und kann über eine Erhöhung des Steuersatzes immer wieder angepasst werden“, teilte Claudia Kemfert, DIW-Abteilungsleiterin für Energie, Verkehr und Umwelt auf Anfrage mit. Kemfert sprach sich dafür aus, mit der Steuer Anreize für Klimaschutz zu schaffen und betonte dabei ebenfalls eine Förderung der energetischen Gebäudesanierung.

Auch die FDP-Fraktion forderte entsprechende Maßnahmen. „Wir müssen endlich Anreize setzen, damit die Gebäude klimafreundlicher werden“, teilte der Bau- und wohnungspolitische Sprecher der Fraktion im Bundestag, Daniel Föst, mit. „Dafür braucht es nicht mehr Regulierung und Bürokratie, sondern marktwirtschaftliche Instrumente - den Emissionshandel.“

Weil energetische Sanierungen von Häusern in der Regel mit Mieterhöhungen einhergingen, gebe es hier einen Interessenkonflikt, sagte Warnecke. „Klar ist jedenfalls, beides zusammen, energetische Modernisierung und die Bezahlbarkeit von Wohnraum wird es nicht geben.“

Unabhängig von einem möglichen CO2-Preis werden derzeit auch zahlreiche Regulierungen diskutiert, um Wohnraum vor allem in Ballungsgebieten bezahlbar zu halten - vor allem in Berlin. Die Berliner Senatorin Katrin Lompscher (Linke) hatte in der vergangenen Woche einen ersten Gesetzentwurf für einen Mietendeckel in der Hauptstadt vorgestellt. Seit Montagabend ist er auch online abrufbar.

Demnach liegen die Mietobergrenzen in den nächsten fünf Jahren je nach Baualter zwischen 5,95 Euro und 9,80 Euro. Die Mieten in Berlin dürfen nach Senatsplänen ab 2021 um bis zu 1,3 Prozent im Jahr steigen, sofern sie diese geplanten Obergrenzen nicht überschreiten. Mieter können Senkungen beantragen, wenn sie mehr als 30 Prozent ihres Netto-Haushaltseinkommens dafür aufwenden müssen.

Ausgenommen sind Neubauten ab 2014, öffentlich geförderter Wohnungsbau, Wohnheime und Wohnraum privater Träger der Wohlfahrtspflege. Der Senat will den Entwurf Mitte Oktober beschließen, seit Montag werden Verbände angehört. Das Gesetz soll für die nächsten fünf Jahre gelten.

Der Deutsche Mieterbund hatte Lompschers Pläne begrüßt. „In Berlin sind die Neuvertragsmieten in den letzten zehn Jahren um 100 Prozent gestiegen“, teilte Präsident Lukas Siebenkotten vergangene Woche mit. „Hier kann die Politik nicht länger tatenlos zusehen, hier muss jetzt etwas passieren.“

Von anderer Seite gab es indes harsche Kritik an den Plänen. „Die Berliner Senatsverwaltung versucht, mit dem Mietendeckel wieder an alte Zeiten um die Jahrtausendwende anzuknüpfen“, hieß es vergangene Woche vom DIW-Immobilienökonomen Claus Michelsen. Damals seien die Mieten günstig gewesen, die deutsche Hauptstadt habe als Eldorado für junge und kreative Menschen gegolten. „Diese Zeiten sind allerdings vorbei“. Wohnraumknappheit lasse sich nicht per Dekret verändern.

„Statt an Lösungen zu arbeiten, wird ein ideologischer Kampf geführt, der die Probleme der Mieter nur verschärft“, sagte wiederum Haus & Grund-Präsident Warnecke der Deutschen Presse-Agentur.

Hamburg will sich mit einer Bundesratsinitiative für eine Reform des Mietrechts einsetzen. Das beschloss der rot-grüne Senat am Dienstag. Geplant ist unter anderem eine Verlängerung der Mietpreisbremse und eine Senkung der Kappungsgrenze auf zehn Prozent.

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Erstellt:
3. September 2019, 16:10 Uhr

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