Hund in Riedlingen

Herrchen mehrfach gebissen: Erst zur Polizei, dann wird das Tier eingeschläfert

Ein bissiger Hund hat seinen Halter aus Riedlingen (Kreis Biberach) offenbar in so große Nöte gebracht, dass er sich nicht anders zu helfen wusste, als zur Polizei zu gehen.

Wenn Hunde beißen, kann man gegensteuern – zumindest in den allermeisten Fällen (Symbolbild).

© IMAGO/Zoonar

Wenn Hunde beißen, kann man gegensteuern – zumindest in den allermeisten Fällen (Symbolbild).

Von Michael Bosch

Über Haustierbesitzer, die sich unbedacht einen Hund zulegen und hinterher völlig überfordert mit dem Vierbeiner sind, klagen Tierheime landauf landab. Die meisten von ihnen sind völlig überfüllt und kommen kaum mit Anfragen hinterher.

Ein bemerkenswerter Fall hat sich in Riedlingen (Kreis Biberach) zugetragen. Dort wusste ein 67-Jähriger sich nicht mehr anders zu helfen, als zur Polizei zu gehen. Der Mann gab an, er sei „wiederholt von seinem eigenen Hund gebissen“ worden. „Die Gemeinde hätte ihm wohl bestätigt, dass sein Hund gefährlich ist“, heißt es in einer Mitteilung der Polizei. Damit nicht genug. Offenbar hatte der Hund auch einen ausgeprägten Freiheitsdrang und war zuvor bereits mehrfach ausgebüxt. Ein Zaun hinderte ihn nicht daran.

Drei Tage nach Besuch auf dem Polizeirevier wird Hund eingeschläfert

Der Besitzer hatte, bevor er auf dem Polizeirevier in Riedlingen aufschlug, bereits eine Tierärztin aufgesucht und angefragt, ob sie das Tier einschläfern könne. Die Frau hat das aber zunächst verneint. Beißen wird der Vierbeiner nun aber nicht mehr.

Die Mühlen der Bürokratie mahlten offenbar ziemlich schnell. „Im vorliegenden Fall hat das Ordnungsamt Ertingen Amtshilfe angefordert“, teilt Philipp Friedel, Sprecher beim Landratsamt in Biberach mit. „Nach Vorlage der fachgutachterlichen Stellungnahme des Amtsveterinärs erließ das Ordnungsamt gestern eine Anordnung zur Einschläferung des Hundes, die persönlich übergeben wurde.“ Der Hund sei am selben Abend eingeschläfert worden. Das war am Montagabend, nur drei Tage nachdem sich der Halter an die Polizei gewandt hatte.

Aus Sicht des Landestierschutzverbands in Karlsruhe kommen solche Fälle viel zu häufig vor. „Vor allem wenn Hundehalter sich ohne Grundkenntnisse einen Hund zulegen und versäumen, sich rechtzeitig über die Bedürfnisse ihres Tieres und den richtigen Umgang zu informieren“, sagt Martina Klausmann. Darauf aufbauend, sollten sich diejenigen, die sich einen Hund anschaffen möchten, überlegen, was man im Umgang mit dem Tier „selbst leisten kann und möchte“.

Einschläferung nur bei „vernüftigem Grund“

Konkret sei der Fall aus der Ferne schwer zu beurteilen. Aus Tierschutzsicht stelle sich aber in jedem Fall die Frage: Wieso hat der Hund gebissen? Dabei könnten unter anderem die Vorgeschichte des Hundes, sein Alter, die Rasse und die Haltungsart eine Rolle gespielt haben. Genauso wichtig sei, was der Hundehalter unternommen habe, um die Ursachen des Beißens abzuklären beziehungsweise gegenzusteuern.

Der Landestierschutzverband weißt daraufhin, dass nach dem Tierschutzgesetz Hunde nur eingeschläfert werden dürfen, wenn ein „vernünftiger Grund“ vorliegt. Dieser ergebe sich aus medizinischen Indikation, „also eine so schlechte Diagnose, dass dem Hund nicht geholfen werden kann und er keine Aussicht mehr auf ein leidensfreies Leben hat“, heißt es. „Ein solcher Euthanasiegrund ist aber bei einem Hund, der zwar beißt - ansonsten aber gesund ist - nicht gegeben“.

Zum Artikel

Erstellt:
10. September 2025, 09:04 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen