Gießverbot
Hier darf kein Wasser mehr aus Flüssen und See entnommen werden
Trockenheit und Hitze setzen Flora und Faune zu. Kreise und Kommunen versuchen dem entgegenzuwirken. Wo gibt es wegen Wasserknappheit bereits Verbote?

© Peter Kneffel/dpa
Die Pegel der Gewässer sinken vielerorts in Deutschland (Symbolbild).
Von Michael Bosch
Temperaturen von mehr als 30 Grad über mehrere Tage, zudem kaum Regen – und das nach Siebenschläfer womöglich länger anhaltend. Es ist heiß und trocken in vielen Regionen Deutschlands – auch in Baden-Württemberg. Dementsprechend gehen auch die Pegelstände von Bächen, Flüssen und stehenden Gewässern zurück.
In einigen Regionen haben die Behörden bereits darauf reagiert und aufgrund des Mangels den Wasserverbrauch aus Flüssen, Seen oder Brunnen bereits eingeschränkt. Mancherorts darf auch tagsüber nicht mehr gegossen werden. Auch in der Region Stuttgart gibt es Einschränkungen. Ein (unvollständiger) Überblick:
Wassermangel in Stuttgart und der Region
Der Landkreis Esslingen hat in der vergangenen Woche eine Rechtsverordnung erlassen, wonach die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen, Seen, Teichen und anderen Oberflächengewässern untersagt ist. Das Verbot ist zunächst bis zum 31. August befristet. Bis dahin darf weder mit Pumpen noch per Hand Wasser abgeschöpft werden.
In Stuttgart braucht es ohnehin eine Genehmigung, wenn man Wasser aus öffentlichen Gewässern nutzen will. Die Stadt hat an diesem Montag darauf hingewiesen, dass „Niedrigwasser in Stuttgarter Seen und Bächen aufgrund anhaltender Trockenheit“ herrsche und die niedrigen Pegel „auch Folgen für Fauna und Flora“ hätten. Die Wasserbehörde kontrollier deshalb nun „verstärkt, ob unerlaubt Wasser entnommen wird“, Verstöße „können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden“, teilt die Stadt mit.
Im Kreis Böblingen gilt ein entsprechendes Verbote ohnehin vom 1. Juni bis Ende September 2025. Die Wasserentnahme – etwa zur Bewässerung von Gärten oder Feldern – ist verboten. Allerdings gelte Ausnahmen: Etwa in Herrenberg oder an der Würm bei Schaffhausen.
In den Landkreisen Biberach, Ravensburg, dem Alb-Donau-Kreis sowie dem Bodenseekreis darf aus Seen und Flüssen ebenfalls kein Wasser entnommen werden. Betroffen seien nicht nur größere Gewässer, sondern vor allem kleineren Bäche. Es drohen Bußgelder bis zu 10 000 Euro. Die Regeln gelten vorerst bis Mitte Juli.
Auch in den Kreisen Reutlingen, Tuttlingen und Schwarzwald-Baar-Kreis darf aus Seen, Flüssen und Bächen wegen der Trockenheit derzeit kein Wasser abgeleitet werden. Im Landkreis Waldshut tritt diese Regel in Kraft, sobald bestimmte Pegelstände unterschritten werden. Das Verbot gilt nicht für den Rhein.
Einschränkungen bei der Wasserentnahme in Baden-Württemberg
- Kreis Esslingen
- Kreis Böblingen
- Stuttgart
- Kreis Biberach
- Ravensburg
- Alb-Donau-Kreis
- Kreis Waldshut
- Kreis Reutlingen
- Kreis Tübingen
- Schwarzwald-Baar-Kreis
- Enzkreis
(Keine Gewähr auf Vollständigkeit)
Wassermangel und Verbote in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
In Brandenburg sind schon in acht Landkreisen und kreisfreien Städten Verfügungen zur Entnahme aus oberirdischen Gewässern in Kraft, etwa in Cottbus oder dem Spree-Neiße-Kreis. Im Landkreis Dahme-Spreewald ist die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern komplett verboten – ohne zeitliche Einschränkung.
In der Region um Hannover (Niedersachsen) gilt ein sogenanntes Bewässerungsverbot, so ist es auch im Kreis Gifhorn.
In Sachsen-Anhalt schränken mehrere Regionen die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Seen und Brunnen ein, beispielsweise das Jerichower Land oder die Stadt Dessau-Roßlau sowie der Landkreis Stendal. Im Altmarkkreis Salzwedel darf bereits seit dem 23. Juni zwischen 10 und 19 Uhr kein Brunnenwasser mehr genutzt werden, um den Garten zu gießen. Das gilt auch für Sportplätze.
Wassermangel in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen darf in den Sommermonaten in mehreren Regionen ebenfalls kein Wasser entnommen werden. Entsprechende Verbote erließen unter anderem der Rhein-Sieg-Kreis und der Rheinisch-Bergische Kreis. Auch die Stadt Bonn hat die Wasserentnahme aus Bächen wegen niedriger Wasserstände vorübergehend untersagt. In Münster und angrenzenden Kreisen gilt schon seit Ende Mai ein Verbot zur Wasserentnahme aus der Ems.
Gießverbot auch in Hessen, Sachsen und Thüringen
In Hessen, Sachsen und Thüringen gelten entsprechende Regeln in einzelnen Landkreisen.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund drängt die Kommunen, die Bürger auf Einschränkungen bei der Wasserversorgung vorzubereiten. „Wenn die Daten eine akute Wasserarmut belegen, darf kein Wasser für die Freizeitgestaltung genutzt werden, dann muss das Bewässern von Golf- und Tennisplätzen oder Gärten für eine begrenzte Zeitspanne untersagt werden“, sagte der Hauptgeschäftsführer André Berghegger der Neuen Osnabrücker Zeitung. „Nahrungsmittelproduktion und ausreichend Trinkwasser müssen immer Vorrang haben.“