Hilfsbereiter 50-Jähriger landet vor Gericht

Allmersbacher will Bußgeld von 150 Euro für einen Coronaverstoß nicht zahlen. Verfahren wird eingestellt.

Weil er gegen ein Bußgeld Einspruch erhoben hatte, stand ein 50-Jähriger vor dem Amtsgericht. Archivfoto: E. Layher

© Edgar Layher

Weil er gegen ein Bußgeld Einspruch erhoben hatte, stand ein 50-Jähriger vor dem Amtsgericht. Archivfoto: E. Layher

Von Annika Angele

Backnang. Das Verfahren gegen einen 50-jährigen Beschuldigten aus Allmersbach im Tal wird eingestellt. Ende des vergangenen Jahres waren die Coronaverordnungen wegen des Virus sehr streng. Damals galt die Regel: Nur Treffen mit Personen aus maximal einem weiteren Haushalt sind erlaubt. Weil ein 50-jähriger Mann diese Kontaktbeschränkung missachtet hatte und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegte, steht er vor Gericht.

Die Richterin hält dem Angeklagten vor, gegen die Coronaverordnung verstoßen zu haben. Der Mann schildert die Situation aus seiner Sicht. Im November vergangenen Jahres habe er sich zu Hause in Allmersbach im Tal mit seinem 71-jährigen Freund zum Fernsehen getroffen. Zur späten Stunde sei eine betrunkene junge Frau vor seiner Haustür gestanden. Sie habe gegenüber gearbeitet und den Beschuldigten gebeten, sie nach Hause zu fahren. Aus Hilfsbereitschaft habe er ihr helfen wollen. Da der 50-Jährige kein eigenes Auto besitzt, habe sein Freund die Frau zu ihrer Wohnung nach Backnang-Waldrems gefahren. Der Allmersbacher habe beide begleitet, falls sie sich während der Fahrt hätte übergeben müssen.

Als sie bei der Betrunkenen zu Hause ankamen, sei der 71-Jährige so müde gewesen, dass er einen Kaffee habe trinken müssen. Deshalb seien sie mit in die Wohnung gekommen. Der 50-jährige Mann habe die Toilette aufgesucht. In seiner Abwesenheit seien die vier Hunde der betrunkenen Frau aufeinander losgegangen. Als die Hundebesitzerin die Tiere voneinander trennen wollte, sei sie gebissen worden. Die Frau wies eine stark blutende Bisswunde am Handgelenk auf, die der Allmersbacher mit einem Küchentuch vergeblich zu stillen versuchte. Sein Bekannter habe daraufhin den Notruf abgesetzt.

Nach Angaben des im Gerichtssaal aussagenden Polizeioberkommissars sei die Frau sehr betrunken gewesen und habe drei Promille Alkohol gehabt. Er sei an dem Abend wegen des Hundebisses verständigt und hinbeordert worden. Beim Eintreffen seien dem 28-Jährigen die zu vielen Menschen aus verschiedenen Haushalten aufgefallen. Aus diesem Grund verstießen sie gegen die geltende Kontaktbeschränkung. Da die Frau von ihren eigenen Hunden gebissen wurde, war die Arbeit der Polizei getan. Es gab keine weiteren Ermittlungen. Allerdings wies der Beamte die Personen vor Ort darauf hin, dass wohl eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz auf sie zukommen würde.

Laut Angaben des 50-Jährigen sei nach fast einer Stunde der Krankenwagen an der Wohnung eingetroffen. Die Sanitäter fuhren die betrunkene Frau in ein Krankenhaus. Er sei davon überzeugt, nichts Unrechtes gemacht zu haben. In dem Moment sei ihm der Verstoß nicht bewusst gewesen. Er habe gehandelt und der Frau unbedingt helfen wollen. Der Beschuldigte gibt aber zu, in der Wohnung keine Maske getragen zu haben.

Die Richterin sieht den Tatbestand als erfüllt an. Der Fall weiche aber von den üblichen Fällen ab, bei denen gegen die Coronaverordnung verstoßen wurde. Aus diesem Grund wird das Verfahren eingestellt. Der 50-Jährige muss kein Bußgeld zahlen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

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Erstellt:
5. August 2021, 12:04 Uhr

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