Neues UN-Hochseeschutzabkommen

Hochsee: Wild, unbekannt – und kaum zu schützen?

Weit entfernt von der Küster liegt die hohe See. Neue Regeln sollen sie und ihre Reichtümer nun schützen. Doch ob sich alle Staatschef daran halten, ist fraglich.

Die Hochsee ist der Teil der Meere, über den kein Staat der Welt souveräne Rechte hat.

© Annika Hammerschlag/AP/dpa

Die Hochsee ist der Teil der Meere, über den kein Staat der Welt souveräne Rechte hat.

Von Rebekka Wiese

Wer je lange aufs Meer geschaut hat, hat sich vielleicht auch schon auf die hohe See geträumt, die sich dann fast nahe anfühlt. Doch dieser Eindruck täuscht: Die Hochsee beginnt nämlich erst sehr weit draußen vor der Küste. So weit, dass selbst ein Küsten-Ort wie Cuxhaven näher an Berlin als an diesem Teil des Meeres liegt.

Die Hochsee ist der Teil der Meere, über den kein Staat der Welt souveräne Rechte hat. Das bedeutet auch: Die Hochsee zu schützen, ist kompliziert. Zwar gibt es regionale Konventionen, die zum Beispiel Fischerei einschränken. Aber einen globalen Rahmen zum Schutz der Hochsee gab es bisher nicht. Das ändert sich, wenn am Samstag das UN-Hochseeschutzabkommen in Kraft tritt, auf das sich die UN-Staaten 2023 geeinigt haben.

Wann Deutschland dem UN-Hochseeabkommen beitritt

Deutschland hat das Abkommen schon unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Das soll aber bald passieren: Am Donnerstag wurden die notwendigen Gesetze dafür im Bundestag beraten, voraussichtlich werden sie bis Mitte des Jahres beschlossen.

Wenn Deutschland dem Abkommen beitritt, wird es einer von mehr als 80 Vertragsstaaten sein. Das ist einerseits viel. Und doch weniger als die Hälfte der Staatengemeinschaft. Die USA, die unter Joe Biden noch unterzeichneten, haben das Abkommen nicht ratifiziert, US-Präsident Donald Trump erließ stattdessen ein Dekret, um den Tiefseebergbau voranzutreiben. Staaten wie Russland haben gar nicht erst unterschrieben. Kann die Vereinbarung trotzdem etwas bewirken?

Juristin: „Ich bin skeptisch, ob die Umsetzung funktioniert“

„Die Hoffnung ist, dass man mit dem Abkommen für einen viel größeren Kreis von Staaten verbindliche Schutzgebiete festlegen kann“, sagt Nele Matz-Lück. Sie ist Völkerrechtlerin an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, ihr Schwerpunkt ist Seerecht. Und sie sagt: „Ich bin skeptisch, ob die Umsetzung funktioniert.“

In dem Abkommen ist unter anderem festgehalten, wie die Meeresschutzgebiete auf hoher See eingerichtet werden sollen. Die Staaten können Vorschläge einreichen, auch für Schutzmaßnahmen. Welche das sind, ist nicht ausgeführt. Aber vorstellbar wäre zum Beispiel, dass in einem Gebiet zeitweise keine Schiffe mehr fahren. Die Einigung umfasst auch noch weitere Bereiche, etwa den Umgang mit genetischem Material aus Meeresorganismen.

Was sich durch das Abkommen verändert – und was nicht

An den Zuständigkeiten für Aktivitäten wie Tiefseebergbau oder Fischerei ändert sich allerdings nichts. Diese liegen weiter bei Einrichtungen wie zum Beispiel der Internationalen Meeresbodenbehörde, erklärt die Juristin Matz-Lück. Hinzu kommt: „Die Regeln gelten natürlich nur für Staaten, die dem Abkommen beigetreten sind.“

Das weiß auch Stefan Hain, umweltpolitischer Sprecher des renommierten Alfred-Wegener-Instituts (AWI). Doch er blickt zuversichtlich auf das Abkommen. „Die Erfahrung mit anderen Abkommen zeigt, dass sie sich auch auf die Staaten auswirken, die nicht beitreten“, sagt Hain. „Wenn ein anderes Land gegen solche Regeln verstößt, versuchen die Mitgliedsstaaten erfahrungsgemäß, sie auf diplomatischen Wegen durchzusetzen.“

Regelungen auf hoher See: „Bislang ein großer Flickenteppich“

Hain hält es für besonders wichtig, dass mit dem Abkommen nun ein zentrales Gremium für den Hochseeschutz geschaffen wird. „Die Regelungen auf hoher See waren bislang ein großer Flickenteppich“, sagt er. „Die bisherigen internationalen Organe und Rechtsinstrumente mit ihren spezifischen Mandaten bleiben zwar bestehen. Aber das neue Gremium kann wichtigen Input liefern, der dann in deren Entscheidungen einfließt.“

Kann das Abkommen also doch etwas ändern – zum Beispiel an der Überfischung? Davon geht der Meeresbiologe Rainer Froese vom GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung nicht aus. „Nur etwa ein Prozent der Weltfänge kommen aus der hohen See“, erklärt er. Trotzdem sei er froh, dass man jetzt Schutzgebiete einrichten könne.

Chance auf Schutz der Sargassosee?

Froese hofft, dass mit dem Abkommen zum Beispiel die Sargassosee geschützt werden könnte, ein wichtiges Ökosystem. „Das ist ein riesiger Algenteppich im Atlantik– größer als Deutschland“, erklärt Froese. „Viele Jungfische verstecken sich darin vor Räubern, aber auch Haie, Wale und Delfine haben da ihre Kinderstuben.“

Bleibt noch die Frage, wer die Schutzgebiete überwachen soll. „Das Abkommen sieht keine Kontrollinstanz vor“, sagt die Juristin Nele Matz-Lück. „Im Prinzip muss jeder Staat die Schiffe unter seiner Flagge kontrollieren.“ Technisch wäre das möglich. Der Meeresbiologe Froese erklärt, dass Schiffe ein Signal aussenden: „Wenn Schiffe in den Schutzgebieten unterwegs sind, könnte man sie damit identifizieren.“

Doch bevor sich diese Frage tatsächlich stellt, dürften Jahre vergehen. Erst mal müssen die Vertragsstaaten erste Vorschläge für Schutzgebiete machen. Stefan Hain vom AWI hält es für möglich, dass schon im August eine erste Konferenz der Mitgliedsstaaten stattfinden könnte – um die für die weitere Arbeit notwendigen Prozesse und Programme zu etablieren. „Jetzt geht es darum, das Abkommen möglichst schnell mit Leben zu füllen.“

Was ist die hohe See?

Drei Zonen vor der KüsteDas Meer ist in juristische Zonen unterteilt. Die Hochsee ist eine davon – und zwar die, die am weitesten draußen liegt. Bis zu zwölf Seemeilen vor der Küste gehört das Meer dem jeweiligen Küstenstaat. Dahinter beginnt die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ). Hier hat der Staat keine Gebietshoheit mehr, aber exklusive Rechte für Fischerei und Bodenschätze. Die AWZ geht bis zu 200 Seemeilen. Erst dahinter beginnt die hohe See, wo internationales Seerecht gilt.

Nur WasserDer Begriff „hohe See“ bezieht sich nur auf das Wasser – nicht den Meeresboden. Aktivitäten wie der Tiefseebergbau betreffen aber auch die hohe See: Denn wer an den Boden will, muss dafür durchs Wasser

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Erstellt:
16. Januar 2026, 12:02 Uhr

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