Höhere Hürden für Privatinvestoren
Koalition will zahnärztliche Versorgungszentren begrenzen
Berlin Die große Koalition hat sich auf einen ersten Schritt geeinigt, um den Einfluss privater Investoren auf den ambulanten Sektor des Gesundheitswesens einzudämmen. Zuletzt war es immer häufiger zu Gründungen von sogenannten medizinischen Versorgungszentren durch Private-Equity-Fonds gekommen, die sich in der Gesundheitsbranche sichere Renditen versprechen. Besonders in den Fokus rückten dabei zahnärztliche Praxen, die in Medizinische Versorgungszentren (MVZ), meist mit mehreren angestellten Ärzten, umgewandelt werden. Dabei wird regelmäßig der Erwerb eines Krankenhauses zum Ausgangspunkt für MVZ-Gründungen. Nach einer Zählung des Gesundheitsexperten Rainer Bobsin gibt es derzeit 92 Standorte in der Trägerschaft von Private-Equity-Kapital.
Fachpolitiker von Union und SPD haben sich nun auf eine Regelung verständigt, die nur für den zahnmedizinischen Sektor gilt: Die Möglichkeit der MVZ-Trägerschaft soll an den zahnärztlichen Versorgungsgrad geknüpft werden. Bei 100 Prozent in einem Gebiet sollen Krankenhäuser Zahnarzt-MVZ nur noch gründen dürfen, wenn nicht mehr als zehn Prozent der vertragsärztlichen Versorgung durch das MVZ erbracht werden. In Gebieten mit Unterversorgung oder drohender Unterversorgung liegt die Grenze bei 20 Prozent, in Gebieten mit Überversorgung bei fünf Prozent. Die Koalition will damit „Rosinenpickerei“ in für MVZ lukrativen städtischen Bereichen verhindern. „Private Equity darf im Gesundheitswesen nicht zum Normalfall werden“, sagte Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin der Union im Bundestag, unserer Zeitung. Gesundheit sei „keine Ware“.