Holocaust geleugnet: Strafbefehl rechtskräftig

dpa/bb Oranienburg. Der Strafbefehl gegen einen Teilnehmer einer AfD-Besuchergruppe, der laut Anklage in der Gedenkstätte Sachsenhausen unter anderem die Existenz von Gaskammern infrage gestellt hat, ist rechtskräftig. Der Anwalt des Mannes aus Baden-Württemberg, der die Gedenkstätte mit einer Gruppe aus dem Wahlkreis der AfD-Bundestagsabgeordneten Alice Weidel besucht hatte, zog den Einspruch gegen den Strafbefehl in Höhe von 80 Tagessätzen und insgesamt 4000 Euro wegen Volksverhetzung und Störung der Totenruhe zurück. Das teilte das Amtsgericht Oranienburg am Dienstag mit. Daher werde es keine Hauptverhandlung geben.

Barbara Speidel-Mierke, Vorsitzende Richterin, wartet im Saal des Amtsgerichtes Oranienburg auf den Angeklagten und dessen Anwalt. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/Archivbild

Barbara Speidel-Mierke, Vorsitzende Richterin, wartet im Saal des Amtsgerichtes Oranienburg auf den Angeklagten und dessen Anwalt. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/Archivbild

Bei der Führung durch die Gedenkstätte im Juli 2018 hatte der 69-Jährige laut Anklage unter anderem geäußert, Gaskammern habe es im Zweiten Weltkrieg nur in den USA gegeben. Weil die Teilnehmer der Besuchergruppe immer wieder durch Zwischenrufe aufgefallen seien, sei die Führung nach etwa einer Stunde abgebrochen und die Gruppe aus der Gedenkstätte verwiesen worden, hatte Gedenkstätten-Sprecher Horst Seferens berichtet.

Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Neuruppin war nur gegen den 69-Jährigen ein Strafbefehl erlassen worden. Gegen andere Teilnehmer der AfD-Besuchergruppe hatte sich der Verdacht nicht erhärten lassen. Zu einer ersten Hauptverhandlung nach seinem Einspruch war der Mann am 8. Oktober nicht erschienen. Für diesen Tag sei aber beim Gericht am nächsten Tag eine Krankmeldung mit ärztlichem Attest eingegangen, hieß es in der Mitteilung.

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Erstellt:
15. Oktober 2019, 15:20 Uhr

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