Heizen

Holzofen- und Kaminverbot 2025 - wer ist betroffen?

Seit Januar 2025 gelten strengere Vorgaben für bestimmte Holz- und Kaminöfen. Sie müssen ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Die wichtigsten Informationen für Verbraucher.

Die Frist betrifft bestimmte Ofentypen.

© picture alliance/dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Die Frist betrifft bestimmte Ofentypen.

Von Judith A. Sägesser

Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür – und damit entfaltet eine wichtige Veränderung für einige Holzöfen ihre Wirkung. Bereits Ende 2024 ist eine Frist für ältere Modelle ausgelaufen. Seit 1. Januar 2025 dürfen sie nicht mehr im bisherigen Zustand betrieben werden, und inzwischen dürfte in den meisten Fällen auch der Schornsteinfeger nach dem Rechten gesehen haben. Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) mahnt jedenfalls, dass „mit dem Stichtag die Betriebserlaubnis automatisch erlischt“.

Doch um welche Holzöfen geht es? Um Feuerstätten, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 zugelassen worden sind und die nicht den verschärften Anforderungen der Bundesimmissionsschutzverordnung entsprechen. Dabei gibt es nur wenige Schlupflöcher (siehe unten) - auch wenn die neue schwarz-rote Koalition aktuell an einer Revision des sogenannten "Heizungsverbots" arbeitet. Die schon länger beschlossenen Einschränkungen für Holzöfen haben damit jedoch nicht direkt etwas zu tun.

Ob sich eine Modernisierung lohnt oder überhaupt möglich ist, hängt vom jeweiligen Ofen ab. Feuerstätten, die neu im Handel gekauft werden, entsprechen laut HKI den gesetzlichen Vorgaben.

Holzofen-Frist 2025

Seit Januar 2025 dürfen Holzöfen maximal 0,15 Gramm Staub sowie höchstens 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgasluftvolumen ausstoßen. Das Fristende kommt nicht überraschend. Die Verordnung wurde bereits 2010 unter einer schwarz-gelben Bundesregierung beschlossen. Laut Umweltbundesamt sind von der Änderung nun 2,3 Millionen Feuerstätten in Deutschland betroffen.

Die Kontrollinstanz ist der zuständige Schornsteinfeger. Ihn kann man auch fragen, wenn man sich jetzt noch unsicher sein sollte, ob der eigene Ofen betroffen ist. Der Verband geht allerdings davon aus, dass inzwischen wohl die allermeisten Betroffenen Bescheid wissen. In einer Datenbank bietet der HKI eine Übersicht zu mehr als 7000 Geräten: www.cert.hki-online.de.

Ausnahmen gelten lediglich für Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen, für Kachelgrundöfen, nicht gewerblich genutzte Küchenherde in Privathaushalten, Badeöfen sowie offene Kamine, die ohnehin nur gelegentlich genutzt werden.

Dieser Artikel erschien erstmals Ende 2024 und wurde im November 2025 aktualisiert.

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Erstellt:
21. November 2025, 16:34 Uhr

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