Illegale Tierversuche? Ermittlungen eingestellt

dpa/lsw Heidelberg. Drei Krebsforscher können aufatmen: Der Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz hat sich nicht erhärtet. Die Wissenschaft fordert aber lockerere Vorschriften, damit die Experten nicht so schnell mit dem Gesetz in Konflikt geraten können.

Drei Forscher des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) müssen nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen für einen von ihnen vorgenommenen Tierversuchs rechnen. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gegen sie eingestellt.

Nach rund fünf Monaten der Prüfung habe sich der Verdacht nicht erhärtet, sagte ein Sprecher der Behörde der Deutschen Presse-Agentur. Die Staatsanwaltschaft hatte nach Beschuldigungen des Vereins Ärzte gegen Tierversuche und des Regierungspräsidiums Karlsruhe geprüft, ob zwei Frauen und ein Mann bei einem Experiment mit Mäusen Straftaten begangen hatten.

Der Verein hatte die Leiterin des Versuchs am DKFZ bezichtigt, keine Genehmigung gehabt zu haben. Sie habe Mäuse an Tumoren qualvoll eingehen lassen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte als Genehmigungsbehörde für Tierversuche besagte Ärztin sowie einen Mann und eine Frau, die am Experiment beteiligt waren, angezeigt.

Gerade den Vorwurf der Tierquälerei bestätigte die Staatsanwaltschaft nicht. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass den Tieren stärkere Schmerzen, Leiden oder Schäden entstanden seien.

Während das DKFZ die Entscheidung begrüßte, zeigte sich Verein Ärzte gegen Tierversuche enttäuscht. Die Vizevorsitzende Corina Gericke sagte: „Vergehen gegen das Tierschutzgesetz im Bereich Tierversuche kommen extrem selten ans Licht des Tages und wenn, werden sie als Bagatelle abgetan.“ Für sie stehe fest, dass die Mäuse durch aggressive Tumore länger anhaltenden erheblichen Schmerzen ausgesetzt worden seien. Die Tierärztin forderte, die gesamte tierexperimentelle Krebsforschung auf den Prüfstand zu stellen. Die Ergebnisse aus Tierstudien seien nicht auf Menschen übertragbar.

Bei dem Versuch sollte die Wirksamkeit einer bestimmten Virentherapie für das besonders bösartige Ewing-Sarkom, an dem vor allem Kinder leiden, an Mäusen untersucht werden. DKFZ Vorstandschef Michael Baumann sagte: „Wir freuen uns, dass die Staatsanwaltschaft unsere Auffassung teilt und die beanstandeten Experimente nicht als strafrechtlich relevant bewertet.“

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erwies sich die von den Forschern genutzte Zelllinie nicht als die ursprünglich genehmigte. Allerdings wurde der Zweck des genehmigten Versuchsvorhabens aus Sicht der Behörde beibehalten, so dass es einer gesonderten Genehmigung nicht bedurft habe. Die Staatsanwaltschaft ermittelte auch, dass einige Mäuse zu spät getötet worden seien. Jedoch sei die genehmigte gesamte Versuchsdauer von 100 Tagen nicht überschritten worden. Weil das zu späte Töten der Tiere aber einer Änderungsanzeige bedurft hätte und diese Säumnis eine Ordnungswidrigkeit darstellen würde, sei das Verfahren in jenem Punkt an das Regierungspräsidium Karlsruhe als Genehmigungsbehörde für Tierversuche abgegeben worden.

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Erstellt:
19. Juni 2019, 14:40 Uhr

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