Urteile
Im Wahn 72 Mal zugestochen: 50-Jähriger muss in Psychiatrie
Weil er geglaubt haben soll, ein Freund könne nach dem Sex seine Gedanken lesen, soll ein 50-Jähriger im Wahn zum Messer gegriffen und den Mann erstochen haben. Nun fiel das Urteil.

© Aleksandra Bakmaz/dpa
Dem 50-Jährigen wurde Mord vorgeworfen.
Von dpa
Konstanz - Weil er einen Freund im Wahn mit mehr als 70 Messerstichen getötet hat, muss ein 50-Jähriger dauerhaft in die Psychiatrie. Das Landgericht Konstanz ordnete die Unterbringung wegen Mordes an. Der Mann ist wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig. Der Jordanier soll seinen ehemaligen Sexualpartner aus der Überzeugung heraus getötet haben, er könne seine Gedanken lesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mann stach nach Auffassung des Gerichts Ende Januar mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser in der Konstanzer Wohnung des 36-Jährigen 72 Mal auf ihn ein. Beide hatten demnach zuvor zusammen Drogen konsumiert. Um seine Gedanken wieder für sich zu haben, soll der Beschuldigte versucht haben, den Körper seines Opfers aufzuschneiden, um ein Organ zu entnehmen und dieses zu essen. Aus Ekel habe er aber davon abgelassen.
Beschuldigter gesteht vor Gericht
Der Beschuldigte gestand die Tat, bestritt aber einen Mordplan. Es sei nach einem Streit zu der Tötung gekommen, hatte er zu Prozessbeginn gesagt.
Nach Auffassung der Kammer und der Staatsanwaltschaft jedoch besuchte der Beschuldigte seinen Freund mit Absicht, um an dessen Leber zu kommen. Er habe das Organ für ein Speichermedium seiner Gedanken gehalten, sagte der Vorsitzende Richter. Sachverständige attestierten dem 50-jährigen Vater eines Sohnes eine paranoide Schizophrenie.
Gericht hat keinen Zweifel an psychischer Erkrankung
Die Tat sei brutal gewesen, sagte der Richter. Doch an der Schuldunfähigkeit des Beschuldigten gebe es keinen Zweifel. Bis zum Ende der Verhandlung habe er sich von seinem Wahn leiten lassen und die Schuld bei seinem Opfer gesucht. Mitleid habe er nur für dessen Angehörige gehabt.
Die Männer kannten sich nach Aussage des Beschuldigten schon einige Jahre und hatte mehrmals Oralverkehr. Das Opfer soll auch die Absicht des 50-Jährigen gekannt und ihn deswegen blockiert und mehrmals abgewiesen haben.