In welchen Parteien dürfen Beamte sein?

Bundesinnenminister Seehofer erteilt einen Prüfauftrag

Berlin /AFP - Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) lässt prüfen, welche Konsequenzen eine Mitgliedschaft in der AfD und anderen Parteien für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben kann. Die Prüfung soll in einigen Wochen abgeschlossen sein, wie Seehofer den Funke-Zeitungen vom Dienstag sagte.

Beamtenbund-Chef Ulrich Silberbach betonte, Extremismus und Beamtenstatus seien unvereinbar. Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen rief Seehofer auf, vorrangig linksextreme Kontakte von Beamten zu prüfen. Seehofer sagte, die Frage, ob ein Parteibuch mit einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst vereinbar sei, „wird öfters an uns herangetragen“. Er habe sein Ministerium gebeten, die Frage der Mitgliedschaft „und welche Verpflichtungen für einen Beamten entstehen hinsichtlich der politischen Zurückhaltung, noch mal sehr genau für mich zu prüfen.“

Die Prüfung soll für alle Richtungen gelten, sowohl „für Rechts- wie für Linksradikale“. Die Entscheidung, sich mit dem Thema zu befassen, sei unabhängig von der jüngsten Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die AfD als „Prüffall“ einzustufen, betonte Seehofer. Der FDP-Innenexperte Benjamin Strasser nannte die Prüfung „sinnvoll“ und „längst überfällig“. In den Beamtengesetzen für Bund, Länder und Kommunen ist ein Mäßigungsgebot für politische Aktivitäten festgelegt. Beamte „dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei“. Sie müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur demokratischen Grundordnung bekennen. Ein Verbot politischer Betätigung bedeutet dies nicht.

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Erstellt:
13. Februar 2019, 03:04 Uhr

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