Innenminister verteidigt Bodycam-Änderung im Polizeigesetz

dpa/lsw Stuttgart. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl hat die geplante Erlaubnis für das Tragen und Nutzen von Schulterkameras („Bodycams“) bei Polizeieinsätzen in Wohnungen und Diskotheken verteidigt. „Etwa ein Drittel der durch Gewalt verletzten Polizisten werden in geschlossenen Räumen verletzt“, sagte Strobl vor der entscheidenden Landtagssitzung, in der das Gesetz am Mittwoch in Stuttgart beschlossen werden soll. „Deshalb muss die Bodycam bei Gefahr für Leib und Leben auch in Innenräumen erlaubt sein - das war und ist meine feste Überzeugung, das ist die glasklare Meinung der polizeilichen Praxis“, sagte der CDU-Politiker den „Badischen Neuesten Nachrichten“. Die Kameras hätte eine deeskalierende Wirkung. „Das kann etwa bei häuslicher Gewalt sehr hilfreich sein.“.

Thomas Strobl (CDU), Innenminister von Baden-Württemberg, spricht bei einer Pressekonferenz. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Thomas Strobl (CDU), Innenminister von Baden-Württemberg, spricht bei einer Pressekonferenz. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Bei seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause will der Landtag unter anderem das Gesetz in seiner neuen Fassung beschließen. Nach dieser Version des bereits 2017 beschlossenen Gesetzes dürfen Polizisten in bestimmten Fällen Schulterkameras auch in Wohnungen oder Diskotheken einsetzen. Außerdem soll die Rechtsgrundlage für Kontrollen von Menschen bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen verbessert werden.

Die Opposition im Landtag fordert von Strobl Nachbesserungen. SPD und FDP halten das Gesetz in der jetzigen Form in Teilen für verfassungswidrig.

Zum Artikel

Erstellt:
30. September 2020, 08:51 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen