Irrfahrt ins Elsass: Mehrjährige Haftstrafen für Kidnapper

dpa/lsw Stuttgart. Acht Tage irrten die beiden Männer mit ihrem Opfer durch die elsässischen Wälder, dann erst konnte die Polizei die Tortur der Frau beenden. Eine aufsehenerregende Tat und ein schlagzeilenträchtiger Prozess, der nun leise zu Ende gegangen ist.

Auf einer Richterbank im Landgericht liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Auf einer Richterbank im Landgericht liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Nach der Entführung einer Frau ins Elsass sind die beiden Kidnapper am Montag in Stuttgart zu Haftstrafen von fünf Jahren sowie drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Anwälte, Staatsanwaltschaft und Kammer hatten sich zuvor auf einen Strafrahmen wegen schwerer Freiheitsberaubung verständigt. Die beiden 52 und 24 Jahre alten Männer hatten die Ex-Partnerin des älteren Angeklagten Anfang Juni 2019 nach einer Irrfahrt mit einem Wohnmobil aus dem Rems-Murr-Kreis ins Elsass verschleppt. Dort befreite die französische Polizei die Geisel nach acht Tagen aus der Gewalt der beiden Polen.

Die Angeklagten hatten die Tat im Prozess zunächst als Missverständnis und Irrfahrt bezeichnet. Nach der Verständigung gestanden sie die Tat. „Es tut mir sehr leid“, sagte der 52-Jährige.

Unklar bleibt auch nach dem Prozess, was beide Angeklagte zur Tat getrieben hatte und warum sie ihrem Opfer nicht viel früher die Freiheit schenkten. Nach Ansicht der Anwälte soll der ältere Mann eifersüchtig gewesen sein auf den neuen Freund seiner früheren Partnerin. Panik und massive Verlustängste hätten ihn geleitet, sagte seine Verteidigerin. Der deutlich jüngere Komplize sei aus Polen nur nach Deutschland mitgekommen, weil er in der Werkstatt des Mannes gearbeitet habe und loyal zu seinem Chef sein wollte.

Der Staatsanwalt bezeichnete die Tat als „aus dem Ruder gelaufenes Beziehungsdelikt“. Er ergänzte angesichts des letztlich ungeklärten Motivs für die lange Tortur der Frau: „Es stellt sich die Frage, was diese ganze Aktion sollte.“

Ein Richterhammer und ein Strafgesetzbuch liegen auf einem Tisch. Foto: picture alliance / dpa / Archivbild

Ein Richterhammer und ein Strafgesetzbuch liegen auf einem Tisch. Foto: picture alliance / dpa / Archivbild

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Erstellt:
27. Juli 2020, 14:17 Uhr

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